Antrag:
Der Magistrat wird beauftragt, für die Jahre 2026, 2027 und 2028 jeweils eine Liste zur Förderung nach dem LuKIFG geeigneter Maßnahmen zusammenzustellen, die den zu erwartenden jährlichen Zuwendungsbetrag ausschöpfen. Die Zusammenstellung ist danach der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die Verwendung der Investitionsfördermittel ist eine wichtige Angelegenheit der Rodgauer Stadtentwicklung. Die Entscheidung darüber obliegt somit der Stadtverordnetenversammlung.

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