Antrag:
Dem ersten Absatz ist hinzuzufügen:
Dabei ist sicherzustellen, dass sich die Erreichbarkeit der Schulen für Schülerinnen und Schüler nicht verschlechtert. Auch darf es keine Regelung geben, Schülerbeförderungen nur über die S-Bahn abzuwickeln.
Begründung:
Aufgrund der parallelen Schulanfangszeiten besteht morgens ein großer Bedarf an Schulbussen. Der Grundsatzbeschluss darf nicht dazu führen, dass Schülerinnen und Schülern auf die ohnehin schon stark belasteten S-Bahnen verwiesen werden.

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