Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu DS-2897/2025 „Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) zur Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main; hier: Stellungnahme der Stadt Rodgau“

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Stellungnahme der Stadt Rodgau zum Vorentwurf des Regionalen Flächennutzungsplans folgende Flächen herauszunehmen:

02. Rodgau-Ring-Str.

03. Gewerbegebiet in Weiskirchen an A3

04. Mischgebiet Weiskirchen

16. Sondergebiet Hotel am Badesee

20. N39 + Erweiterungsfläche N39+X

26. Segula-Testcenter

Begründung:

Die Neuaufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans stellt einen wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung der Kommunen der Region dar. Im Ballungsraum Rhein-Main gibt es nachvollziehbarer Weise besonders viele teils widersprüchliche Nutzungsansprüche auf derselben Fläche. Es ist richtig und sinnvoll zu gewichten, wie viel Fläche wofür bereitgehalten werden soll.

Nicht zeitgemäß ist der weitere Ausbau von teuren Straßen, wenn bereits jetzt die Mittel fehlen, das bestehende Rodgauer Straßennetz zu erhalten und zu sanieren. Die Rodgau-Ringstraße ist derzeit als „Straße, vermerkt.“ Dies ist nach unserer Auffassung ausreichend.

Die Ausweisung weiterer Gewerbe- und Baugebiete geht auf Kosten der landwirtschaftlichen Flächen und der Natur. Die schützenswerten Funktionen dieser Flächen für das Klima, für die Region und für die Rodgauer Bürgerinnen und Bürger haben für uns Priorität.

Die Attraktivität einer Kommune zeigt sich nicht am Ausweisen neuer Gewerbe- und Baugebiete. Wenn die Innenstädte veröden, werden sie durch weitere Baugebiete auf der grünen Wiese nicht attraktiver.

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 32

Enthaltungen: 0

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