Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung ändert die vorgeschlagene Stellungnahme der Stadt wie folgt:
Auf S.1 der Stellungnahme, dritter Absatz neu: „Gegen den neuen HBP bestehen Bedenken.“
Wie den Antragsunterlagen zu entnehmen ist, „richten sich die zulässigen Abbaumengen nach den Grundwasserständen von 7 Grundwassermessstellen.“
Im Waldhydrologischen Monitoring sind beide Grundwassermessstellen im „gesamten Beobachtungszeitraum bis heute trocken.“
Entweder sind – wie nach den neuen Regelungen vorgesehen – die Abbaumengen zu reduzieren oder wie im Waldhydrologischen Monitoring festgestellt zwei neue Grundwassermessstellen einzurichten.
Begründung:
Wenn die vorhandenen Grundwassermessstellen (GWMS) im Rahmen eines waldhydrologischen Monitorings über den gesamten Beobachtungszeitraum trocken bleiben, ist die Forderung nach neuen Messstellen fachlich begründet und notwendig, um die Überwachung des Grundwassers sicherzustellen.
Eine trockene Messstelle liefert keine relevanten Daten zum Grundwasserstand oder zur -qualität in der Zielgrundwasserschicht, was das Monitoringziel verfehlt.
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 30
Enthaltungen: 0

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