Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.07.2007 (Drucksache 127.4/2007 ) in ihrem “Maßnahmenkatalog zur Verwirklichung der Ziele des kommunalen Klimaschutzes in der Stadt Rodgau” unter anderem die Förderung von privaten Bauvorhaben in der Niedrigenergiebauweise und Passivenergiebauweise und ausführliche städtebauliche Maßnahmen beschlossen.
Die Förderung von privaten Bauvorhaben in der Niedrigenergiebauweise Energieberatung der Bürgerinnen und Bürger beinhaltet u.a. die Ausweitung des Umweltfonds, Beratungsangebote zum Themenkomplex Energie durch einen unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale Hessen und entsprechende Vorträge zu diesem Themenbereich. Stadtverordnetenversammlung hat allerdings auch folgenden umfassenden Katalog städtebaulicher Maßnahmen beschlossen:
5. Städtebauliche Planung
5.1. Städtebauliche Planung auf Ebene der Bebauungsplanung: Städtebaulicher Entwurf und zeitgleich Energiekonzept, Grünkonzept und Verkehrskonzept Zu berücksichtigende Punkte:
a. die Gebäudeausrichtung
b. Dachneigung und Anlagen zur Sonnenenergienutzung
c. geringe Flächenversiegelung
d. verdichtete Bauweise im innerstädtischen Bereich
e. ausreichend Rad- und Fußwege
f. verkehrsberuhigte Zonen
g. Einrichten von Fahrradstellanlagen
(Stellungnahme der Planungsabteilung vom 01.10.2007)
B. Geplante Maßnahmen:
1. Kommunale Einrichtungen
1.1. Stufenplan für den verstärkten Bezug des städtischen Stroms aus regenerativen Energiequellen mit dem Ziel 100% im Jahr 2011
1.2. Die Stadt Rodgau nimmt Gespräche mit Nachbarkommunen mit dem Ziel auf, die Gewinnung von Strom aus Biomasse in Kläranlagen zu intensivieren
1.3. Ausstellung von bedarfs- bzw. verbrauchsorientierten Energieausweisen bei Wohn-, Gewerbe- und öffentlichen Gebäuden ab Mitte 2008 gemäß der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) (Energieeinsparverordnung: EnEV-online )
1.4. Bei Gebäuden mit großem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von über 1.000 qm (Nettogrundfläche) müssen Energieausweise für Nichtwohngebäude mit erfasstem Energieverbrauch (verbrauchsorientierten Energieausweise) öffentlich ausgehängt werden.
1.5. Energieeinsparungen in bestehenden öffentlichen Gebäuden unter Einhaltung bzw. Unterschreitung von Kennwerten für Niedrigenergiebauweise gemäß der novellierten Energieeinsparungsverordnung
1.6. Unterschreitung des Heizwärmeverbrauchs bei neu zu errichtenden Gebäuden von 3-7 Liter Öl/m2xa bzw. der Energiekennwerte für Niedrigenergiebauweise gemäß der novellierten Energieeinsparverordnung
1.7. Maßnahmen zur Verringerung des Energie- und Heizwärmeverbrauches:
a. kompakte Bauform
b. sehr guter Wärmeschutz der Außenhülle
c. Luftdichtigkeit der Gebäudehülle
d. Vermeidung von Wärmebrücken
e. kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung
f. passive Nutzung von Sonnenenergie
g. effiziente Wärmenutzung
h. Raumweise regelbare Heizanlage (keine elektrischen Raumheizungen)
i. kurze Leitungswege, gute Dämmung der Verteilungen
j. keine elektrische Warmwasserbereitung
k. Installation einer Solar-Thermischen Anlage
1.8. Verwendung von Materialien mit geringem Primärenergiebedarf bei Herstellung und Verarbeitung (Holz, Natursteine, Gips, Kalk, Ziegel, Magerbeton, Kalksandstein, Porenbetonsteine, Dachziegel, Tonrohre, Holzwolle-Leitbauplatten, Holzdielen, Parkett, Linoleum, Sisal, Wolle, Kasein-Kalk-Dispersionsanstrich, Naturharzfarben und –lacke etc.)
1.9. Langfristige Reduzierung der Energiekosten der Straßenbeleuchtung durch Austausch der Leuchten (Baujahr 60 er Jahre), die mit Leuchtröhren und Zündtrafo PCB ausgestattet sind, durch Leuchten mit energiesparenden Lampen
(Stellungnahme der Stadtwerke vom 24.09.2007)
2. Städtebauliche Planungen
2.1. Regelmäßige Qualifizierung des zuständigen Verwaltungspersonals im Bereich Klimaschutz (energiesparende Siedlungsentwicklung, Mobilität und Verkehr)
2.2. Durch Satzung kann die Stadt Rodgau die Nutzung von vorgegebenen Brennstoffen,Heizarten (Klima schonende Energieträger) und den Ausschluss bestimmter Brennstoffe, Heizarten (Elektroheizungen) vorgeben.
2.3. Durch Satzung können Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Verwirklichung von Zielen des rationellen Umgangs mit Energie und Wasser in bestimmten, genau abgegrenzten bebauten und unbebauten Teilen des Gemeindegebietes vorgegeben werden (z.B. Lage der überbaubaren Flächen, Stellung der baulichen Anlagen, Maß der baulichen Nutzung und Bauweise.
2.4. Festsetzung von Niedrigenergiehaus-Standart bzw. verbesserten Niedrigenergiehausstandart mit Energiekennwerten von 70 bzw. 50 kWh pro qm Wohnfläche und Jahr für bestimmte Baugebiete
2.5. Festsetzung zur Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe
2.6. Festsetzung des Leitziels Verkehrsvermeidung
2.7. Forcierung der Kraft-Wärme-Kopplung
2.8. Forcierung der Verbreitung solarer Brauchwassererwärmungsanlagen und teilsolarer Raumheizung
2.9. Festsetzung einer Mischnutzung, so dass die zurückzulegenden Wege kurz sind und ÖPNV-Anschlüsse schnell zu erreichen sind
3. Förderung der Niedrigenergiebauweise und Passivenergiebauweise bei neu zu errichtenden öffentlichen Gebäuden
3.1. Regelmäßige Qualifizierung des zuständigen Verwaltungspersonals im Bereich energiesparendes Bauen
3.2. Modellprojekte der Stadt Rodgau (Vorbildfunktion)
3.3. Festsetzen der energiesparenden Bauweise im Bebauungsplan
3.4. Beim Verkauf von gemeindeeigenen Flächen können vertraglich ökologische Maßnahmen wie die Niedrigenergiebauweise festgelegt werden
3.5. Architektenwettbewerbe für Neubaugebiete (Energiekonzepte)
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