Änderungsantrag zu Antrag zur Erweiterung der Abbaufläche (Rodungsgenehmigung)

Antrag zu DS-1976/2024 (wurde mehrheitlich abgelehnt am 26.02.2024):

Die Stadtverordnetenversammlung ändert die vorgeschlagene Stellungnahme der Stadt wie folgt:

Auf S.2 der Stellungnahme neu hinzuzufügen: Absatz: Grundwasserschutz

Die Sicherung der Trinkwasserversorgung und die Vermeidung von negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und die Waldflächen haben Vorrang vor der Rohstoffgewinnung. Die Stadt Rodgau teilt die Bedenken des ZWO in Bezug auf die negativen Auswirkungen von Kies- und Sandabbau auf das Grundwasser.

S. 2 der Stellungnahme, Ersatzaufforstungen

Folgende Absätze 2+3 werden ersetzt: “Sofern der Ausgleich hier nicht in der Region möglich ist, bitten wir Sie darum, die vorgesehenen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, die an anderer Stelle vorgesehen sind, der Stadt Rodgau mitzuteilen. Falls geldwerte Ausgleichsleistungen in Betracht gezogen werden, möchte die Stadt Rodgau sie in Anspruch nehmen, um Wiederaufforstungsmaßnahmen der städtischen Forstflächen vorzunehmen.”

Neu: Der Ausgleich soll innerhalb der Rodgauer Gemarkung vorgenommen werden. Sofern sich dies nicht realisieren lässt, sind die Abbaupläne entsprechend zu reduzieren und auch die Laufzeit der Gewinnung anzupassen und/oder zu verkürzen.

Begründung:

Der Grund- und Trinkwasserschutz hat für Rodgau und die Region absolute Priorität. Der ZWO hat in seiner Stellungnahme 2022 auf den negativen Einfluss des Kies- und Sandabbaus auf das Grundwasser dargelegt. Durch den Abbau entstehen große Wasserflächen, die in Hitzeperioden stark verdunsten.

Kiesnassabbau belastet in besonderer Weise das Grundwasser und ist zu vermeiden.

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