Reikersberg bei Nieder Roden

Das Gebiet liegt an der Gemarkung Dudenhofen (Flur 24) und wurde im Jahr 2000 im Zuge der 2. Meldetranche durch das Land Hessen an die Europäische Union gemeldet.

Als Meldegrund gibt der "Umweltbericht 2007" der Stadt Rodgau "das Vorkommen der … besonders schützenswerten Lebensraumtypen (LRT) – ‘magere Flachlandmähwiesen’, also Glatthaferwiesen, sowie Pfeifengraswiesen, Borstgrasrasen, und Sandmagerrasen, somit durchweg Lebensräume des Offenlandes" an.

Um den Erhalt der kartierten Wertstufen zu gewährleisten, bzw. um die Entwicklungsmöglichkeiten einer vorgefundenen schlechten Wertstufe (Wertsufe C) in einen günstigen Zustand (hier mindestens B) aufzuzeigen, sollen Maßnahmen genannt werden, die den geforderten Erhalt bzw. die Entwicklungsmöglichkeiten eines jeden LRT aufzeigen.

FRAGEN:

  1. Wie wird das Landschaftsschutzgebiet Reikersberg derzeit eingestuft ?
  2. Welche Maßnahmen wurden genannt, um den geforderten Erhalt bzw. die Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen?
  3. Welche Maßnahmen wurden durchgeführt ?

Antwort:

 

Antwort 1.) Das Landschaftsschutzgebiet Reikersberg ist auf europäischer Ebene als FFH-Gebiet   (Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Artikel 4 Abs. 4 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG vom 20.11.2006) eingestuft und wurde auf Ebene des Landes Hessen zusammen mit anderen FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten durch die Natura-2000-Verordnung erfasst. Die Natura-2000-Verordnung wurde in 2007 in den städtischen Gremien beraten (Stadtverordnetenbeschlüsse vom 02.07.2007 und 03.12.2007) und trat am 08.03.2008 in Kraft. Weitere Informationen zur Natura-2000-Verordnung in Hessen können im Internet unter http://natura2000-verordnung.hessen.de eingesehen werden.

Antwort 2) Für das Natura-2000 / FFH-Gebiet "6019-301" Reikersberg gibt es einen Maßnahmenplan aus 2008; dieser ist in der Anlage beigefügt.

Antwort 3)  Informationen über die Durchführung der Maßnahmen gibt das Amt für den ländlichen Raum (beim Landrat des Hochtaunuskreises, Ludwig-Erhard-Anlage 1 – 4 in 61352 Bad Homburg: Herr Meier, Telefon: 06172 – 9996112. Für Auskünfte steht auch das Regierungspräsidium Darmstadt, Frau Werner, Telefon: 06151 – 123856 zur Verfügung (siehe dazu auch beiliegende amtliche Bekanntmachung vom 10.06.2008).

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