Mit Datum vom 2.5.08 wurde der Stadtverordnetenversammlung eine Mitteilung des Hauptamtes zum Nutzungsvertrag über die Sporthalle Nieder-Roden zugeleitet.
FRAGEN:
1) Welche Verpflichtungen gehen die beiden Vertragspartner im Einzelnen ein?
2) Worin besteht der im dritten Absatz der Mitteilung erwähnte städtische Zuschuss?
3) Wie errechnet sich die angeführte Halbierung des städtischen Kostenanteils im Detail?
4) Ist die veränderte Kostenstruktur im aktuellen Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Rodgau für das Jahr 2008 enthalten? Wenn ja, wo und in welcher Form?
ANTWORTEN:
Zu Frage 1: Welche Verpflichtungen gehen die beiden Vertragspartner im Einzelnen ein?
Antwort: Die einzelnen Verpflichtungen ergeben sich aus der Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Rodgau und der HSG. Diese Vereinbarung nebst Anlagen ist dieser Antwort als Kopie beigefügt.
Zu Frage 2: Worin besteht der im dritten Absatz der Mitteilung erwähnte städtische Zuschuss?
Anwort: Der städtische Zuschuss ergibt sich aus § 6 Absatz 2 der Nutzungsvereinbarung. Er beträgt 25.000,00 Euro pro Jahr, zahlbar monatlich in gleichen Teilbeträgen.
Zu Frage 3: Wie errechnet sich die angeführte Halbierung des städtischen Kostenanteils im Detail?
Antwort: Die durch diese Vereinbarung eingesparten städtischen Kosten errechnen sich wie folgt: 42.000 EUR an Personal- und Personalnebenkosten für 1 Hausmeisterstelle, 3.000 EUR Kleinreparaturen und 4.500 EUR Reinigung Halle (nur eigentliche Halle, ohne Nebenräume). Berücksichtigt man noch eine kleine Einsparung bei den allgemeinen Verwaltungskosten kommt man ziemlich genau auf einen Wert von 50.000 EUR Minderausgaben. Demgegenüber stehen die 25.000 EUR städtischer Zuschuss, also 50%.
Zu Frage 4: Ist die veränderte Kostenstruktur im aktuellen Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Rodgau für das Jahr 2008 enthalten. Wenn ja, in welcher Form?
Antwort: Die veränderte Kostenstruktur ist im Haushaltsplan 2008 nicht enthalten. Die eingesparten Kosten werden in der Anmeldung zum Haushaltsplan 2009 abgebildet.
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