Anfrage: Pflege öffentlicher Grünflächen der Stadt Rodgau

 

FRAGEN:

  • 1) Welche Flächengröße unterliegt insgesamt der öffentlichen Grünpflege durch die Stadt Rodgau?
  • 2) Welche Mähintervalle sind für öffentliche Gras- und Wiesenflächen festgelegt? Nach welchen Kriterien werden diese Mähintervalle festgelegt und durch wen geschieht dies?
  • 3) Welche Anteile der Grünpflegemaßnahmen werden durch die Stadtwerke und welche durch Privatfirmen übernommen?
  • 4) Wie hoch ist der durchschnittliche Kostenaufwand pro Jahr für 100 Quadratmeter Grünfläche
  • Antworten:

Vorbemerkung: Der Bauhof verfügt zur Zeit noch nicht über ein digitales Grünflächenkataster, in dem alle zu pflegenden Flächen detailliert aufgemessen sind und entsprechend ausgewertet werden können. Die Grünflächen wurden in der Vergangenheit manuell aufgemessen und dienen daher als Grundlage für die nachfolgende Aufstellung.

 

zu 1.)  Welche Flächengröße unterliegt insgesamt der öffentlichen Grünpflege durch die Stadt    Rodgau?

 

Die Flächengrößen der öffentlichen Grünanlagen sind unterteilt in:

 

a) Allgemeine Grünanlagen (Straßenbegleitgrün, öffentliche Grünanlagen, Sträucher- und Hecken, Rabatten, Pflanz- und Verkehrsinseln, unbebaute städtische Grundstücke, Kreisel) – Größe: ca. 16 ha,

 

b) Spielplätze und Freizeitanlagen – Größe: ca. 12 ha,

 

c) Sportanlagen (Rasen- u. Tennenplätze sowie Pflanzrabatten, Strauchgürtel) – Größe: ca. 10 ha,

 

d) Kindergärten und Kindertagesstätten (Zuständigkeitsbereich liegt im Amt Gebäudemanagement ‘Hochbauamt’ – Größe: ca. 3 ha,

 

e) Friedhöfe – Größe: ca. 6 ha,

 

f) Extensive Grünflächen – Wiesen, Wege- und Waldsäume, Gräben, Böschungen -, (Zuständigkeitsbereich liegt in der Tiefbauabteilung) – Größe: ca. 60 ha.

 

Die Vegetationsflächen belaufen sich auf ca. 100 ha im gesamten Stadtgebiet von Rodgau, einschließlich der extensiven Grünflächen.

 

zu 2.) Welche Mähintervalle sind für öffentliche Gras- und Wiesenflächen festgelegt? Nach welchen Kriterien werden diese Mähintervalle festgelegt und durch wen geschieht das?

 

Die Mähintervalle sind abhängig von der Nutzung und Eigenart der Flächen, Anteil der schnellwachsenden Gräsersorten und der Auswahl der Saatgutmischung.

Darüber hinaus sind die Standorte (z. B. feuchte oder trockene Lagen bzw. Bodenvorbereitung) maßgeblich, diese sind wiederum abhängig von witterungsbedingten Einflüssen. Auch die durchzuführende Pflegemaßnahmen (z.B. stickstoffbetonte Düngung bei Intensivrasenflächen, wie z.B. den Sportplätzen) müssen bei der Festlegung der Mähintervalle berücksichtigt werden.

 

Die Festlegung der Mähintervalle geschieht durch die Bauhofleitung in Abstimmung mit den Vorarbeitern, die die entsprechenden Mähkolonnen des Bauhofes einteilen.

 

Im Stadtgebiet fallen in der Vegetationsperiode von April bis Mitte November jährlich an:

 

– Gebrauchsrasenflächen (öffentliche Grünanlagen, Spielplätze, Bolzplätze und Friedhöfe) – ca. 15 – 18 Rasenschnitte,

– Sportanlagen (Sportzentren, vereinseigene Sportplätze), wöchentlich, – damit ca. 30 – 35 Rasenschnitte,

– Landschaftsrasen (Straßenbegleitgrün und Banketten) – ca. 2 – 3 Rasenschnitte,

– extensive Rasenflächen (Sonderrasen, wie Böschungen und Gräben) – ca. 1 – 2 Rasenschnitte.

 

 

zu 3.) Welche Anteile der Grünpflegemaßnahmen werden durch die Stadtwerke und welche durch Privatfirmen übernommen?

 

Antwort: 1. Grünpflegearbeiten durch den Bauhof der Stadtwerke Rodgau : ca. 43 ha.

 

Darunter fallen:

– Gebrauchsrasenflächen (außer Hainhausen, Weiskirchen) – ca. 5 ha,

– Sportanlagen Dudenhofen, Hainhausen und vereinseigene Sportplätze – ca. 10 ha,

– Spielplätze, Freizeitanlagen – ca. 12 ha,

– Straßenbegleitgrün (Grasflächen) – ca. 10 ha,

– Friedhöfe (außer Heckenschnittarbeiten), 7 Friedhöfe – ca. 6 ha

– Baumpflegearbeiten (kleinere Baummaßnahmen, z. B. nach Windbruch und Unwettern)

– Umgestaltung von Pflanzflächen (wie z. B. Ergänzungspflanzungen) und Wechselflor

– Bewässerungsarbeiten der innerstädtischen Grünflächen: (Bäume, Pflanzflächen, Wechselflor und Kübel etc). – ca. 2000 m³ Wasser mit ca. 400 Stunden/Jahr.

 

2. Grünpflegearbeiten, die durch Fremdfirmen nach Auftragserteilung erfolgen: ca. 64 ha.

 

Darunter fallen:

– aufgrund beschränkter Ausschreibung – ca. 8 ha,

– Zusatzpflege nach Bedarf und Aufforderung – ca. 3 ha,

– Kindergärten, Kindertagesstätten (zuständig Gebäudemanagement) – ca. 3 ha,

– extensive Flächen wie Böschungen, Gräben, Banketten (zuständig Tiefbauabteilung) – ca. 50 ha,

– Baumkontrolluntersuchungen (Erstellung eines Baumkatasters), ca. 5000 Bäume im Stadtgebiet,

– Baumpflegemaßnahmen und Baumfällungen (nach festgestellten Schäden und weitergehenden Pflegemaßnahmen (Maßnahmenkatalog),

– Bewässerung der größeren Pflanzflächen (erfolgt nach Absprache).

 

 

zu 4.)  Wie hoch ist der durchschnittliche Kostenaufwand pro Jahr für 100 Quadratmeter Grünfläche?

 

Die Antwort Die Angabe des durchschnittlichen Kostenaufwands pro 100 m² / Jahr Grünfläche hätte lediglich statistische Bedeutung, da sie verschiedenen Grünflächenarten, wie in der Antwort zur Frage 2 dargestellt, einen sehr unterschiedlichen Pflegeaufwand verursachen. Außerdem erfolgt aufgrund der verschiedenen ebenfalls beteiligten Fachämter Gebäudemanagement mit Hochbau- und Liegenschaftsabteilung sowie der Tiefbauabteilung keine zentrale Kostenerfassung mit hinreichender Aussagekraft. Erst bei Vorliegen eines digitalen Grünflächenkatasters und einer Kosten- und Leistungsrechnung können entsprechende Aussagen zu den verschiedenen Grünflächenarten gemacht und ein statistischer Durchschnittswert ermittelt werden.

 

 

 

 

 

 

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