Bündnis 90/Die Grünen beantragt eine Änderung der vom Magistrat verfassten Stellungnahme zum Tagebau Nieder-Roden.
Die vom Magistrat verfasste Stellungnahme zum Tagebau Nieder-Roden wird wie folgt geändert.
Seite 2, vorletzter Satz („Aus unserer Sicht sind die Aussagen des Antrages sinngemäß nachvollziehbar, können jedoch umfänglich nur durch die zuständigen Fachbehörden und den Wasserversorgern Zweckverband Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) und Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg (ZVG Dieburg) beurteilt werden.“) wird ersetzt durch folgenden Satz:
„Die Stadt Rodgau stimmt dem Antrag der Kaspar Weiss GmbH & Co KG auf Änderung der Nebenbestimmung nicht zu. Insbesondere der Aufhebung der Nebenbestimmungen Nr. 3.1.7, 3.2.1, 3.2.2, 3.2.4, 3.2.5 und 3.2.6 des Planfeststellungsbeschlusses wird nicht zugestimmt.“
Begründung:
Die Änderungswünsche des Unternehmens sind im Sinne der Versorgungssicherheit für Rodgauer Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar. Wir können dem Antrag der Kaspar Weiss GmbH auf Änderung der Nebenbestimmungen nicht folgen.
Die genannte Nebenbestimmung Nr. 3.1.7 definiert bestimmte Referenzwasserstände und beschreibt das Verfahren beim Unterschreiten von Warnwerten. Einer Streichung dieser Nebenbestimmung kann in Anbetracht des Klimawandels und Angesichts künftig erwartbarer extremer Hitzeperioden keinesfalls zugestimmt werden.
Die Punkte unter 3.2 betreffen Messstellen und Berichte. Die Erfassung der Grundwasserstände in den Messstellen (3.2.1), die Beprobung der Grundwassermessstellen (3.2.2), veränderte Grundwasserströme im Umfeld des Tagebaus (3.2.3 ), Sachstandsberichte (3.2.4), Betriebstagebuch (3.2.5) und Vorbehalt zu nachträglichen Änderungen aus Gründen des Grund- und
Trinkwasserschutzes (3.2.6) sind eklatant wichtig zur Beurteilung der Grundwassersituation und damit auch der Auswirkungen auf die Wasserversorgung der Region.
Die Trinkwasserversorgung der Stadt Rodgau sollte oberste Priorität genießen. Bekanntermaßen wurde in diesem Sommer die Warnstufe des ZWO auf „rot“ gesetzt und steht derzeit auf gelb. Der ZWO weist seit langem darauf hin, dass er lediglich so
viel Wasser liefern kann, wie zur Verfügung steht. Seligenstadt konnte aus diesem Grund geplante Baugebiete nicht realisieren.
Die Neubaugebiete in Rodgau stehen ebenfalls immer unter Vorbehalt der Wasserliefermengen des ZWO. Für September 2025 angekündigte Wasserlieferverträge für die Stadtteile Weiskirchen, Hainhausen, Jügesheim und Dudenhofen liegen immer noch nicht vor.
Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rodgau hat die Sicherheit der Wasserversorgung oberste Priorität gegenüber dem Kiesabbau.

Artikel kommentieren
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.