Bündnis 90/Die Grünen beantragen, dass die vom Magistrat verfasste Stellungnahme zum Tagebau Nieder-Roden wird der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt wird.
Begründung:
Die offizielle Stellungnahme der Stadt Rodgau zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Das gilt auch für die Änderung von Nebenbestimmungen eines Planfeststellungsbeschlusses (beispielsweise zu Abbauzeiten, Fördermengen, Lärmschutz oder Wiederverfüllung). Sie betreffen grundlegenden Rahmenbedingungen des Kiesabbaus am Rodgau-See.
Solche Entscheidungen berühren die kommunale Planungshoheit und das Umweltinteresse der Stadt fundamental. Sie fallen daher nach § 50 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in die exklusive Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung als oberstes Entscheidungsorgan.
Der Magistrat (die Stadtverwaltung) arbeitet die Stellungnahme technisch und rechtlich aus, darf diese aber nicht ohne politisches Mandat final als offizielle Position der Stadt abgeben.

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