Grüne fordern: Grundwasserschutz hat Vorrang vor Kiesabbau

Kies und Sandgewinnung sind gravierende Eingriffe in die Landschaft und haben dauerhafte Folgen für Umwelt und Natur. Die bergrechtlichen und komplexen Genehmigungsverfahren sind daher berechtigt. Denn die Auswirkungen auf das Grundwasser, die Natur und die Menschen in der Region sind enorm und und nicht umkehrbar.

Bisher wurden Stellungnahmen in Bezug auf den Kiesabbau in Rodgau dem Stadtparlament zur Beschlussfassung vorgelegt. Nun wurde aber das Parlament lediglich in Form einer Mitteilung in Kenntnis gesetzt. Die Verwaltung hatte keine Einwände gegen die beantragten Änderungen der Nebenbestimmungen. Nach Ansicht der Grünen betreffen die Festlegungen des Regierungspräsidiums (RP) unser Grundwasser aber in sehr relevanter Dimension.

Die Streichung der Nebenbestimmung (NB) 3.1.7 im Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2012, die Kaspar Weiss GmbH beantragt hat, klingt lapidar, ist es aber nicht. Denn in dieser Nebenbestimmung sind Grenzen für den Kiesabbau definiert. Der Abbau kann im Fall einer Verknappung des Grundwasserangebots bisher „ganz oder teilweise untersagt“ werden. Beim Unterschreiten von „Warnwerten“ an Messstellen kann die Abbaumenge reduziert oder ganz eingestellt werden.

Das Anliegen des Unternehmens ist jedoch, die genehmigten 500.000 Tonnen Kies pro Jahr „grundsätzlich“, das heißt ohne Einschränkungen, abbauen zu können – also auch bei sinkenden Grundwasserbeständen.

Für den Fall, dass dieser erste Antrag vom RP abgelehnt wird, wurden in einem weiteren „Hilfsantrag“ die Streichung einer ganzen Reihe von „Nebenbestimmungen“ beantragt, die alle Messstellen und Berichte betreffen. Diese Messungen, Prüfungen und Berichte mögen lästige Auflagen für ein Unternehmen sein. Nach Auffassung der Rodgauer Grünen sind sie für Grundwassererhalt und Umweltschutz unverzichtbare Voraussetzungen.

Weiterer Kritikpunkt der Rodgauer Grünen: Die Anträge stammen vom April 2023 und August 2025. Im August 2026 erhält das Parlament von so weitreichenden Änderungsanträgen eines festgeschriebenen Planfeststellungsbeschlusses lediglich „Kenntnis“ über die abgegebene Stellungnahme. Nach Auffassung der Rodgauer Grünen ist das keineswegs eine Angelegenheit der „laufenden Verwaltung“. Die Stellungnahme hätte der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt werden müssen.

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