Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen zur Anzahl der abgerechneten Fraktions- und Arbeitskreissitzungen

Anfrage (06.05.2026):

Wir bitten um eine Übersicht für die Jahre 2021-2025, wie viele Fraktions- und Arbeitskreissitzungen pro Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung nach § 4 der städtischen Entschädigungssatzung abgerechnet wurden.

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Wagner
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen

Antwort (18.05.2026):

Der Anlage zur hiesigen Drucksache ist die Gesamtzahl der von den Fraktionen eingereichten Anwesenheitslisten in der 11. Wahlperiode, Jahre 2021-2025 zu entnehmen.
Weitergehend ist die durchschnittliche Anzahl der abgerechneten Fraktionssitzungen je Fraktionsmitglied aufgeführt.

Hintergrund der Differenzierung ist der Umstand, dass gem. § 4 Abs. 1 der Entschädigungssatzung nicht zwingend alle Fraktionsmitglieder an allen Fraktionssitzungen teilnehmen müssen.
Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, dass die Gesamtzahl der von einer Fraktion eingereichten Anwesenheitslisten von den im Einzelfall tatsächlich abgerechneten Sitzungen eines Fraktionsmitgliedes abweichen kann.

§ 4 Abs. 2 der Entschädigungssatzung der Stadt Rodgau begrenzt die Zahl der ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen je Fraktionsmitglied pro Kalenderjahr, weshalb die Gesamtzahl der eingereichten Anwesenheitslisten einer Fraktion auch über 80 liegen kann. Soweit ein einzelnes Fraktionsmitglied die Maximalzahl von 80 Sitzungen im Kalenderjahr überschreitet, erfolgt keine weitere Auszahlung von Sitzungsgeldern für Fraktionssitzungen.

Dem vorliegend ausgewiesenen Durchschnittswert liegt die nachfolgende Berechnung zugrunde:

Durchschnitt abgerechneter Sitzungen =
Gesamtzahl abgerechneter Sitzungen pro Fraktion : Maximalzahl sitzungsgeldberechtigter Teilnehmer

Beispiel:

Fraktion X hat fünf Mitglieder in der Stadtverordnetenversammlung und einen Vertreter in den Magistrat entsendet. Somit beläuft sich die Gesamtzahl der Sitzungsgeldberechtigten in Fraktionssitzungen auf sechs.

Fraktion X hat in einem Jahr 85 Anwesenheitslisten mit insgesamt 249 Einzelunterschriften eingereicht. Eines der Fraktionsmitglieder hat auf allen 85 Anwesenheitslisten unterzeichnet, weshalb für fünf Sitzungen kein Sitzungsgeld abgerechnet wird. Alle übrigen Fraktionsmitglieder haben auf weniger als 80 Anwesenheitslisten unterzeichnet.

Die fünf vorliegend nicht abgerechneten Sitzungen werden von der Gesamtzahl der Einzelunterschriften abgezogen. Die Gesamtzahl der abgerechneten Fraktionssitzungen beläuft sich für die Fraktion X somit auf 244. Diese Zahl wurde im Rahmen der hiesigen Beantwortung durch die Maximalzahl der Sitzungsgeldberechtigten (sechs) geteilt.

Mathematisch gerundet ergibt sich hieraus eine durchschnittliche Anzahl abgerechneter Fraktionssitzungen von 41.

Eine Differenzierung zwischen Fraktions- und Arbeitskreissitzungen findet bei der Sitzungsgeldabrechnung nicht statt, da alle Sitzungen nach der Entschädigungssatzung identisch zu behandeln sind.

Max Breitenbach
Bürgermeister

Anlage: Fraktionssitzungen 11. Wahlperiode_2021-2025

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