Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Feuerwehr

Anfrage (21.10.2025):

Wie in der Presse veröffentlicht wurde, hat der Magistrat den Stadtbrandinspektor und seinen Vertreter neu benannt.

Wir fragen dazu:

  1. Wann hat die letzte gemeinsame Hauptversammlung der Feuerwehr Rodgau stattgefunden?
  2. Hat der zuständige Dezernent nach dem Ankündigen der Rücktritte Gespräche mit dem Wehrführern zur Neubesetzung der Positionen geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  3. Warum hat die Stadt nicht zu einer gemeinsamen Hauptversammlung mit einem Tagesordnungspunkt zu Neuwahlen der Stadtbrandinspektoren eingeladen?
  4. Bei einer Wahl von Stadtbrandinspektoren werden diese für fünf Jahre gewählt. Die Ernennung der Stadtbrandinspektoren hat laut Presse zu diversen Rücktritten und Rücktrittsankündigungen geführt. Warum hat der Magistrat bei der Ernennung keine kürzere Amtszeit gewählt?
  5. Der neue Amtsinhaber soll laut Feuerwehrsatzung seinen ersten Wohnsitz in Rodgau haben. Von dieser Soll-Vorschrift kann bei wichtigen Gründen abgewichen werden. Welche wichtigen Gründe ermöglichen dieses Abweichen von der Soll-Vorschrift?
  6. „Den bisher vorliegenden Rücktrittsgesuchen der Wehrführungen hat der Magistrat zum Jahresende stattgegeben.“ Wie können diese Personalausfälle ausgeglichen werden?
  7. Warum waren diese Rücktritte nicht zu verhindern?
  8. Kann die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr auch nach den Rücktritten der Wehrführungen noch sichergestellt werden?
  9. Welche Vorteile hat die Personalunion für Stabsstelle und Stadtbrandinspektor?
  10. Welche Nachteile hat die Personalunion für Stabsstelle und Stadtbrandinspektor

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.

Karin Wagner
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen

Eine Antwort durch den Bürgermeister Max Breitenbach erfolgt trotz öffentlicher Anfrage im Oktober 2025 in nicht öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09. Februar 2026.

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