Zur Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“

Seit April 2004 gelten EU-Kennzeichnungsregelungen für Lebensmittel: Lebens- und Futtermittel mit Gentech-Anteilen über 0,9 Prozent müssen auf der Zutatenliste als „genetisch verändert“ ausgewiesen werden. Unterhalb von 0,9 Prozent sind Produkte nur dann nicht kennzeichnungspflichtig, wenn ihre Hersteller nachweisen können, dass die gentechnische Verunreinigung „zufällig“ oder „technisch unvermeidbar“ war.

Nach dieser Reglung sind gentechnisch veränderte Futtermittel zwar kennzeichnungspflichtig, nicht aber die aus Tieren gewonnenen Produkte. Das bedeutet aber, dass nur Landwirte wissen, was sie an ihre Tiere verfüttern. Verbraucher erfahren nichts davon.

Das ist umso gravierender, als 80 Prozent aller Gentech-Pflanzen ins Tierfutter wandern. Allein nach Deutschland werden pro Jahr rund sieben Millionen Tonnen Soja importiert, zum großen Teil aus den USA und Argentinien, den Hauptanbauländern gentechnisch veränderter Pflanzen.

Da die EU ihre Kennzeichnungsregeln auf absehbare Zeit nicht ändern wird, bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen, eigene Gesetze zu erlassen. Das hat die große Koalition mit der „Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes“ getan. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Lebensmittel in Deutschland das Etikett „ohne Gentechnik“ tragen dürfen.

Dass es die „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung in der jetzigen Form gibt, ist der SPD zu verdanken. Sie hat die neuen Regelungen zur Bedingung dafür gemacht, die Verwässerung des zeitgleich verabschiedeten Gentechnikgesetzes mitzutragen. Die Union hat im Gesetzgebungsprozess eine unrühmliche Rolle gespielt. Sie hat die Interessen der Firmen, Forscher und Landwirte vertreten, die auf Gentechnik setzen.

Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ – was ist neu?

Einige der wichtigsten Vorschriften, die zukünftig für Lebensmittel mit dem Kennzeichen „ohne Gentechnik“ gelten sollen:

  • Sie dürfen keine gentechnisch veränderte Organismen enthalten – auch nicht bis zu dem EU-Schwellenwert von 0,9 %. Verunreinigungen sind auch unterhalb dieses Wertes nicht zulässig (Nachweisgrenze).
  • Zusätzlich dürfen bei Lebensmittel tierischer Herkunft wie z.B. Milch die Produkte nur von Tieren stammen, die nicht mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden.
  • Es dürfen keine Hilfsstoffe wie z.B. Labfermente bei Käse eingesetzt werden, wenn diese noch im Endprodukt zu finden sind (also z.B. kein gentechnisch hergestelltes Chymosin)
  • Es dürfen Tierarzneien (z.B. wenn das Tier krank ist oder geimpft werden muss) oder Vitamine eingesetzt werden, die von gentechnisch veränderten Mikroorganismen in Fermentern hergestellt wurden. Diese Tierarzneien oder Vitamine sind nicht selbst gentechnisch verändert. Derartige gentechnisch hergestellte technische Hilfsstoffe können bisher auch bei der Produktion von Lebensmitteln oder Futtermitteln eingesetzt werden (es gibt einige dieser Stoffe, die konventionell hergestellt nicht mehr verfügbar sind), ohne dass Verbraucher an einem „Gen-Label“ nach EU-Vorschrift erkennen können, dass diese eingesetzt wurden. Denn dieses Gen-Label der EU schreibt lediglich vor, dass gentechnisch veränderte (und nicht lediglich hergestellte) Stoffe gekennzeichnet werden müssen.

Weitere Informationen zum Thema: 

04.12.08 – Grüne Bundestagsfraktion (Zulassungsverfahren): „Agro-Gentechnik

25.09.08 – Grüne Bundestagsfraktion (Antrrag): „Gentechnikfreie Regionen stärken„(PDF) 

25.01.08 – Grüne Bundestagsfraktion (PM): Neues Gentechnik-Gesetz: „Freibrief für Verunreinigungen“ 

25.01.08 – Grüne Bundestagsfraktion (PM): „Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ ist wichtig

 

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