Umsteuern: Ländliche Betriebe stärken

40 Milliarden Euro aus der EU-Förderung fließen jährlich als Direktzahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen.

Derzeit erhalten die flächenstärksten Betriebe mit den wenigsten Arbeitsplätzen die meisten Subventionen. In Deutschland bekommen 0,5 Prozent der Betriebe jeweils mehr als 300.000 Euro, während 70 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe lediglich jeweils bis zu 10.000 Euro erhalten und das obwohl die Großbetriebe aufgrund ihrer Struktur kostengünstiger wirtschaften können.

Deshalb sollen die Direktzahlungen zukünftig stärker an die Arbeitsplatzdichte, bezogen auf die bewirtschaftete Fläche, gebunden und die freiwerdenden Mittel für Agrarumweltmaßnahmen (Ökolandbau, Natur- und Umweltschutzmaßnahmen) sowie die Entwik-klung der ländlichen Räume umgeschichtet werden.

Innerhalb der Agrarumweltmaßnahmen ist es notwendig insbesondere Programme für die konventionelle Landwirtschaft neu auflegen bzw. zu stärken, um die biologische Vielfalt zu verbessern. Die Exporterstattungen für Überschussprodukte müssen abgeschafft und der gentechnisch veränderte Mais MON 810 aufgrund seiner ungeklärten Risiken für die Umwelt verboten werden.

In den vergangenen Jahren hat die Regierung Koch mit ihrer Förderpolitik genau das Gegenteil von diesen Forderungen bewirkt. Sie hat mit ihrer Förderpolitik stets Impulse für die Ausrichtung der hessischen Landwirtschaft auf wenige große intensiv wirtschaftende sogenannte "zukunftsfähige" Betriebe gesetzt und in Kauf genommen, dass die Existenz von vielen kleinen und mittleren Betrieben mittel- und langfristig gefährdet
wird.

Sie hat die rasant gestiegenen Marktchancen für den ökologischen Landbau vollständig verkannt unddurch den zweijährigen Stopp der Förderung für Neueinsteiger in 2006 und 2007 sowie durch die jahrelang verbreitete negative Einstellung gegenüber dem Ökolandbau es versäumt, wichtige Weichen für die Zukunft der hessischen Landwirte zu stellen. Dies rächt sich jetzt bitter, denn es gibt nicht genug hessische Bioprodukte, um die hiesige Nachfrage, insbesondere in der Rhein/Main-Metropole, zu befriedigen.

Innerhalb des Entwicklungsplans Ländlicher Raum gibt es in Hessen Möglichkeiten erste Schritte einzuleiten,
damit die Landwirtschaft umwelt- und klimagerechter arbeiten kann: 

  • Anreiz zur Umstellung auf Biolandbau durch höhere Förderung des Ökolandbaus, insbesondere von   Gemüse, in den ersten beiden Umstellungsjahren; stärkere Ausrichtung des hessischen Agrarmarketings auf ökologisch und gentechnikfrei erzeugte Produkt
  • Sonderprogramm für ökologische Tierhaltung  innerhalb der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung, um die bis 2010 notwendige Anpassung der Tierhaltung im Ökolandbau an EU-Vorgaben zu begleiten. Außerdem sollen Betriebe, die sich für den Bau eines Stalls mit besonders artgerechter Tierhaltung entscheiden, höhere Zuschüsse erhalten.
  • Förderung des Anbaus von Leguminosen (Stickstoff  sammelnde Pflanzen). Mit dem Anbau von Futter-    und Körnerleguminosen können mehrere positive Effekte gleichzeitig erreicht werden. Zum Beispiel    werden dadurch enge Fruchtfolgen aufgelockert und ein Beitrag zur Verbesserung der biologischen Vielfalt geleistet. Der Anbau von Leguminosen verringert den Einsatz von mineralischem Stickstoff  sowie von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und spart damit CO2. Leguminosen bauen überdurchschnittlich viel Humus im Boden auf, binden dadurch CO2 und erhöhen somit die Bodenfruchtbarkeit sowie die Widerstandsfähigkeit des Bodens bei extremen Klimaeinflüssen. Leguminose nkönnen als Eiweißfuttermittel für Tiere eingesetzt werden und verringern so den Import z.B. von Sojafuttermitteln. Sie können ebenfalls zur Erzeugung von Biogas eingesetzt werden und reduzieren so-    mit Maismonokulturen.
  •  Förderung vielfältiger Fruchtfolgen. Damit werden Pflanzenkrankheiten und somit der Aufwand von Agrarchemie reduziert. Zusätzlich steigt die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft.
  • Einführung einer Weideprämie für die Weidehaltung von Milchvieh. Dies trägt dazu bei, die Kulturlandschaft und Grünland zu erhalten, sowie die Milchkühe besonders artgerecht zu halten und erzeugt  aufgrund eines höheren Gehalts an Omega 3 – Fett säuren ein besonders gesundes Lebensmittel.
  • Förderung von Ställen mit Stroheinstreu. Dadurch werden Humusaufbau sowie die CO2-Speicherung der Böden unterstützt und ein Beitrag zum Klimachutz geleistet. Die Förderung der Stroheinstreu ist ein Beitrag zur Unterstützung arbeitsintensiver aber artgerechter Tierhaltung.

Die Grünen  werden darauf dringen, dass sich die geschäftsführende Landesregierung gegen die weitere Ausweitung der Milchquote einsetzt, um weiteren Druck auf die Preise durch eine höhere Erzeugung von Milch zu vermeiden. Sie soll sich auch gegen die Abschaffung der Milchquote in 2015 einsetzen, da eine bäuerliche Milcherzeugung in Hessen zu Weltmarktpreisen nicht überlebensfähig sein wird.
(aus dem Eckpunktepapier der hessischen Grünen Landtagsfraktion)

Download: Eckpunktepapier Ernährung – Ernährung sichern – GRÜNE Eckpunkte für eine neue Agrarpolitik

 

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