Platz für die Flatterulme – damit sie nicht die Flatter macht!

Flatterulme

Umzingelt: Pendler nutzen den schattigen Platz unter der Flatterulme verbotener Weise als Parkfläche 

Rodgaus bedeutendstes innerstädtisches Naturdenkmal ist in Bedrängnis. Bodenverdichtung, Bodenversiegelung und parkende Autos im Kronenbereich machen der Flatterulme am Dudenhöfer Bahnhof das Leben schwer.

Die anstehende Umgestaltung des Bahnhofsvorplatz ist die Gelegenheit, dem imposanten Baum den angemessenen und notwendigen Freiraum zu verschaffen.

Leider sehen das noch nicht alle in Rodgaus Kommunalpolitik so.

Grund genug, mit einer symbolischen Aktion die Einsicht zu fordern und zu fördern.

 

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Laut Verordnung zum Schutze der Naturdenkmale im Kreis Offenbach beträgt die mitgeschützte Umgebung nach § 1 Absatz 2 eine Fläche von 12 Metern im Radius um den Baum.

Um diese Fläche zu kennzeichnen, haben die Rodgauer Grünen die erforderliche Grünfläche als Kreis um den Baum herum markiert.

 

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