Windkraftanlagen zwischen Rodgau und Seligenstadt

Der Planungsverband hat zwischen dem Seligenstädter Stadtteil
Froschhausen und den Rodgauer Stadtteilen Weiskirchen und Jügesheim
eine ca. 210 Hektar große Windvorrangfläche ausgewiesen. Die Proteste
dagegen nehmen kein Ende und die "Gerüchteküche" kocht.

Zur
Windkraftnutzung im Bereich Seligenstadt gibt es eine erstaunlich einseitig berichtende "Märchenseite" im Internet.
Der inhaltliche Tenor erinnert an den heiligen St. Florian
und lässt sich zusammenfassen mit: "Windkraft ist gut und
wichtig, aber doch nicht bei uns!"

Inhaltlich
zeichnet sich die Internetseite vor allem mit Fehlern und
Fehlinterpretationen aus. Das fängt bei angeblichen Planungen zu
einem Windpark an und endet dann beim "Schweizer Käse".
Fakt ist, dass der Planungsverband nach sorgfältigen Abwägungen
Vorrangflächen zur Windkraftnutzung ausgewiesen hat. Das
bedeutet, dass Windkraft nicht überall genutzt werden darf,
sondern nur dort wo es geeignete Flächen gibt. Im Kreis
Offenbach sind lediglich zwei Flächen genannt, eine davon bei
Seligenstadt hinter der Autobahn.

Ob
dort tatsächlich jemals Windenergie genutzt werden soll, hängt
aber in allererster Linie davon ab, ob die Nutzung dort
wirtschaftlich ist. Wenn der Wind für einen wirtschaftlichen
Betrieb nicht ausreicht, wird sich auch kein Investor finden und ohne
Investor wird auch nicht gebaut so kurz und klar ist die Sachlage.

Daran
ändert auch nichts, dass die behaupteten Fundamenttiefen von bis
zu 25 Metern völlig überzogen sind. Dem hatten die Grünen
bereits im Frühjahr bei ihrer Informationsveranstaltung zu
Windkraft widersprochen. Der Windkraftexperte Gose damals zu Anlagen
mit Nabenhöhen über 100 Metern: „Bei den zu erwartenden
lokalen Bodenverhältnissen sind 2 bis 3 Meter Fundamenttiefe
ausreichend. Damit sind auch wasserrechtliche Einschränkungen
kaum zu erwarten."

Damit
wäre eine Gefahr für Grundwasser und Trinkwasserbedarf
schlichtweg nicht gegeben.

Die
Naherholungsfunktion von Wald ist zwar unbestritten, dennoch muss
festgehalten werden, dass ausgerechnet diejenigen, die sich plötzlich
um die Natur in diesem Wald sorgen, vorher dafür gesorgt hatten,
dass in dem fraglichen Gebiet nur Wirtschaftswald ohne Schutz- und
Erholungsfunktion ausgewiesen wurde. Hätte sich die CDU-Mehrheit
seinerzeit gegen eine wirtschaftliche Nutzung des Waldes eingesetzt,
wäre die wirtschaftliche Nutzung durch Windkraft nicht möglich.
Während damals Fledermauspopulationen gestört hätten,
werden sie heute händeringend und teuer gesucht. Stadträtin
Bicherl mutmaßt sogar von einer "Schreibtischentscheidung",
und ignoriert dabei, dass die Grundlagen über einige
Schreibtische im Seligenstädter Rathaus gegangen sind.

Erschreckend sind daher vor allem die Defizite, die in der Seligenstädter
Rathausspitze offenbar werden: „Die Planung ist ja nicht vom Himmel
gefallen. Man muss sich schon fragen, was diejenigen, die sich jetzt
aufregen, bei den vorgelagerten Abstimmungsschritten gemacht haben."
So der Seligenstädter Grüne Landtagsdirektkandidat Peter
Störk, und weiter: "Die fragliche Fläche beträgt
ca. 214 Hektar Wald. Für eine Windkraftnutzung würden davon
lediglich ca. 1,5 Hektar Fläche bebaut. Ein wahrlich geringer
Flächenverbrauch, besonders wenn man bedenkt, dass für den
Kiesabbau ein mehrfaches, nämlich ca. 10 Hektar Wald weichen
sollen".

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