Erdgasröhrenspeicher (Anfrage)

Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um schriftliche Beantwortung

Betr.: Erdgasröhrenspeicher „Die oberen Sände“ Gemarkung Dudenhofen, Flur 9

In diesem Bereich sind Bauarbeiten der Maingau Energie GmbH im Gang. Als Anhang zur noch nicht abschließend behandelten, dieses Gebiet betreffenden Drucksache 145/2007 befindet sich ein Brief der Maingau Energie GmbH an den Magistrat der Stadt Rodgau vom 4.4.07. Dieser beginnt mit dem Satz: „Bezug nehmend auf unsere Anfrage zum Bau eines Erdgasröhrenspeichers in der Gemarkung Dudenhofen, Flur 9, haben Sie uns mit Schreiben vom 13.12.2006 mitgeteilt, dass die Stadtverordnetenversammlung dem Verkauf des Grundstückes 215/3 in der Größe von 1.110 m² zugestimmt hat.“

FRAGEN:
1)Zu welchem Zeitpunkt hat die Maingau Energie GmbH erstmals bei der Stadt Rodgau bezüglich des Baus eines Erdgasröhrenspeichers auf dem genannten Gelände angefragt?
2)Welchen Wortlaut hat das oben erwähnte Schreiben des Magistrats der Stadt Rodgau an die Maingau Energie GmbH vom 13.12.2006?
3)Auf welchen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau bezieht sich die Formulierung betreffs einer Zustimmung zum Geländeverkauf an die Maingau Energie GmbH?
4)Wurde das im Besitz der Stadt Rodgau befindliche Flurstück 215/3 inzwischen an die Maingau Energie GmbH verkauft? Wenn ja, auf welcher Beschlussgrundlage und zu welchem Preis?
5)Was wird auf besagtem Gelände zur Zeit im einzelnen gebaut und auf Grund welcher Genehmigungen geschieht dies?
6)Stehen die laufenden Baumaßnahmen in einem technischen Zusammenhang mit dem von der Maingau Energie GmbH gewünschten Erdgasröhrenspeicher? 7)Liegt das in der Drucksache 145/07 erwähnte, damals noch ausstehende Gutachten inzwischen vor? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen Winfried B. Sahm Fraktionsvorsitzender

 


Antwort:

Zu 1:

Die erste Anfrage der Maingau Energie GmbH zum Bau eines Erdgasröhrenspeichers datiert vom 23.10.2006.

Zu 2:

Der Wortlaut des Schreibens vom 13.12.2006 an die Maingau Energie GmbH lautet: "Bezugnehmend auf unsere E-Mail vom 23.11.2006 können wir Ihnen heute mitteilen, dass durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.12.2006 zur Veränderung bzw. Verkleinerung der dort vorgesehenen Kleingartenentwicklungsfläche, der Verkauf des von der Maingau Energie GmbH benötigten städtischen Grundstückes Flur 9, Flurstück 215/3, groß 1.100 qm zum Preis von 15 Euro/qm = 16.500 Euro nun erfolgen kann…"

Zu 3:

Der Magistrat hatte mit Beschluss vom 06.11.2006 dem Verkauf des städtischen Grundstückes an die Maingau Energie GmbH zugestimmt, unter der Voraussetzung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Verkleinerung der Kleingartenentwicklungsfläche G "Die Obere Sände" in Dudenhofen. Damit bezieht sich der Beschluss zum Geländeverkauf auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.12.2006 (Drucksache STV-078/2006).

Zu 4:

Das Grundstück Gemarkung Dudenhofen, Flur 9, Flurstück 215/3 wurde mit Kaufvertrag vom 19.07.2007 auf der Basis des Magistratsbeschlusses vom 06.11.2006 zum Preis von 16.500 Euro (15 Euro/qm) an die Maingau Energie GmbH verkauft.

Zu 5:

Mit Baugenehmigung vom 07.08.2007 wird der Neubau einer Gasdruckregel- und -messanlage gebaut.

Zu 6:

Hierzu wurde die Maingau Energie GmbH um Stellungnahme gebeten. Sobald die Antwort vorliegt, wird die Information weitergeleitet.

Zu 7:

Das Gutachten liegt noch nicht vor. Wie in der Mitteilung an den Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung vom 26.06.2007 dargestellt, kann das Gutachten erst nach den letzten Begutachtungsdurchgang, welcher für September 2007 geplant ist, vorgelegt werden.

 

 

 

 

 

Jutta Lusert

stellv. Amtsleiterin

 

 

 

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