Widerspruchsmöglichkeiten gegen Google Street View

Rodgauer Kooperation aus SPD, Bündnis 90 /Die Grünen, FDP und Freie Wähler unterstützen Widerspruchsmöglichkeiten gegen Google Street View

Google hat sich vorgenommen, so viel Wissen wie nur möglich zu sammeln. Als einfache Suchmaschine vor Jahren gestartet, werden mittlerweile Webseiten durchforstet, Bücher abgescannt, Preise von Online-Shops verglichen, Satellitenbilder bereitgestellt und vieles mehr. Zu diesem Wissensschatz gehören auch gewaltige Mengen an Informationen über die Abermillionen Google-Nutzer. Durch den neuen Internetdienst „Google Street View" werden nun zum ersten Mal Menschen direkt betroffen, die mit Google oder dem Internet nichts zu tun haben.

Die zunehmende weltweite Vernetzung der Datenströme und besonders das Internet bieten hervorragende und vielfältige Möglichkeiten der Kommunikation und der kreativen Entfaltung. Das Internet bereichert das Arbeitsleben und die Freizeit. Trotz dieser großen Chancen, die das Internet bietet, muss man vor den negativen Begleiterscheinungen auf der Hut sein. Eine dieser Begleiterscheinungen ist der immer größere Datenberg, der über jeden einzelnen Menschen angehäuft wird. Diese Entwicklung macht auch vor den Rodgauerinnen und Rodgauern nicht halt. Mit Kamerafahrzeugen möchte die Firma Google die Straßen vieler Städte in Deutschland abfahren und private Häuser und Wohnungen von dort aus fotografieren. Mit einer Internetverbindung kann man sich dann virtuell von jedem Punkt der Welt aus durch Rodgau bewegen.

So interessant sich diese Möglichkeit anhört, so viele Bedenken gibt es auch gegen diese öffentliche Zurschaustellung privater Häuser und Wohnungen. Eine automatische Anonymisierung, die Gesichter und Autokennzeichen zufällig fotografierter Menschen verfremden soll, funktioniert laut Medienberichten nicht immer zuverlässig. Die nachträgliche Entfernung bloßstellender Bilder ist nahezu unmöglich, da sie häufig bereits auf anderen Webseiten vervielfältig wurden, bevor „Google Street View" sie löschen kann. Auch der Sicherheitsaspekt wird immer wieder angeführt. Potenzielle Einbrecher könnten ungehindert im Internet nach besonders lohnenden Objekten Ausschau halten. Von ihrem Computer aus wäre es ihnen möglich, große Teile Deutschlands gezielt zu durchsuchen.

Die Kooperation hält dieses Vorgehen von Google datenschutzrechtlich für bedenklich und wird für die nächste Stadtverordnetenversammlung einen Antrag einbringen, der den Magistrat beauftragt, organisatorische Schritte zu unternehmen, um den Bürgerinnen und Bürgern Rodgaus einen Widerspruch gegen die öffentliche und weltweite Zurschaustellung ihrer Häuser, Wohnungen und Gärten durch „Google Street View" zu erleichtern.

Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, über die Verwendung seiner persönlichen Daten zu entscheiden. Deswegen soll den Bürgerinnen und Bürgern eine möglichst unbürokratische Möglichkeit eröffnet werden, Einspruch gegen die Abbildung ihres Privatbesitzes einzulegen. Diese Einsprüche haben eine gute Aussicht auf Erfolg. Nach Informationen aus dem Verbraucherschutzministerium hat Google eingewilligt, Einsprüche von Betroffenen anzunehmen und die entsprechenden Aufnahmen zu löschen.

Zu diesem Zweck sind vorformulierte Widerspruchsexemplare an geeigneten Stellen auszulegen. Besitzer von Wohnraum sollen sich dort mit ihrer Adresse und ihrer Unterschrift eintragen können. Die Listen sollen dann zeitnah als Sammelwiderspruch an die Firma Google weitergeleitet werden.

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