Sachstand ZWO-Wasserlieferverträge

ANFRAGE AN DEN MAGISTRAT VOM 14.02.2024

In Hessen ist die Wasserversorgung eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Demnach haben die Städte und Gemeinden in ihrem Gebiet die Bevölkerung und die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ausreichend mit Trink- und Betriebswasser zu versorgen.

Die Wasserlieferverträge zwischen der Stadt Rodgau und dem Zweckverband Wasserversorgung Offenbach (ZWO) wurden gekündigt.
Wir fragen dazu:
– Wann wurden die Verträge gekündigt und von wessen Seite aus?
– Gibt es inzwischen neue Verträge?
– Wenn ja, wurden im Vergleich zu früher, neue Lieferverträge zu welche Konditionen geschlossen?
– Welche Liefermengen wurden seitens des ZWO vereinbart?
– Was sind die Hinderungsgründe, wenn bislang keine neuen Verträge vereinbart werden konnten?

Karin Wagner
Fraktionsvorsitzende Bündnis ́90 / Die Grünen

ANTWORT VOM 26. 02.2024

Wann wurden die Verträge gekündigt und von wessen Seite aus?

In der Vergangenheit bestanden für die Stadtteile Weiskirchen, Hainhausen, Jügesheim und Dudenhofen Einzelverträge für die Wasserlieferung zwischen dem Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) und der Stadt Rodgau.
Die bestehenden Einzelverträge zwischen der Stadt Rodgau und dem ZWO wurden in 2018 von der damaligen Betriebsleitung wie folgt gekündigt:

Jügesheim zum 27.02.2020
Dudenhofen zum 15.10.2018
Hainhausen zum 08.07.2019
Weiskirchen zum 01.01.2019

Zweck dieser Kündigung war es, die Verträge mit teilweise historisch falschen Inhalten aus den 70er Jahren auf die heutige Zeit anzupassen und einen gemeinsamen Wasserliefervertrag für alle durch den ZWO versorgten Stadtteile zu erstellen.

Gibt es inzwischen neue Verträge?
Wenn ja, wurden im Vergleich zu früher, neue Lieferverträge zu welchen Konditionen geschlossen?

Mit dem ZWO wurden die Wasserlieferverträge für Dudenhofen und Weiskirchen bis 08.07.2019 verlängert. Die entsprechende Beschlussvorlage 0076/2018 wurde in der Betriebskommissionssitzung am 20.03.2018 eingebracht und beschlossen.

In Abstimmung zwischen dem ZWO und den Stadtwerken Rodgau, hat man sich über die neuen Vertragsinhalte des neuen Wasserliefervertrages, für die oben genannten vier Stadtteile, 2021 geeinigt. Dieser Vertragsentwurf beinhaltete die Liefersicherheit für zukünftige Neubaugebiete der Stadt Rodgau.

Was sind die Hinderungsgründe, wenn bislang keine neuen Verträge vereinbart werden konnten?

Mit Schreiben vom 22.02.2022 wurde dem ZWO sowohl die Zustimmung zur Teilnahme am geplanten Kommunalen Wasserkonzept als auch die geforderte Wasserbedarfsprognose für die kommenden Jahre mitgeteilt. In Beantwortung teilte der ZWO in seinem Schreiben vom 09.03.2022 mit, dass auf Grund der laufenden Genehmigungsverfahren beim RP Darmstadt, zur Verlängerung der Wasserrechte, aktuell keine langfristigen Wasserlieferverträge abgeschlossen werden können.

Der ZWO hat den Stadtwerken Rodgau jedoch zugesichert, seine Lieferverpflichtungen aus den Altverträgen fortzusetzen und bedauert aktuell keine langfristigen Lösungen anbieten zu können. Die Versorgungssicherheit ist durch die schriftliche Zusage des ZWO weiterhin gegeben.

Welche Liefermengen wurden seitens des ZWO vereinbart?

Konkrete Liefermengen wurden in den Verträgen von 1973 nicht festgelegt. Allerdings wurde in den Verträgen folgender Text unter § 2 zur Umfangsmenge festgehalten:

§ 2 Art und Umfang der Versorgung
Der ZWO stellt dem Wasserbezieher an den Übergabestellen (§ 3) das Wasser in chemischer und bakteriologischer Beschaffenheit zur Verfügung, wie es die DIN 2000 vorschreibt. Das Wasser wird laufend vom ZWO und durch die Aufsichtsbehörden auf seine einwandfreie Beschaffenheit und Einhaltung der Normen des für die Qualität des Wassers geltenden Lebensmittelgesetzes geprüft.

Der ZWO verpflichtet sich gegenüber dem Wasserbezieher, ihm jeweils die jährliche Wassermenge vorzuhalten, die sich aus dem Vorjahresverbrauch zuzüglich der Zuwachsmenge des Vorjahres ergibt. Ist vom Wasserbezieher beabsichtigt, in seinem Versorgungsgebiet wasserintensive Gewerbe bzw. Industriebetriebe anzusiedeln oder Neubaugebiete zu erschließen, so hat er davon den ZWO zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten und von diesem die Lieferbereitschaft einzuholen.

Alle Bebauungspläne sind dem ZWO zur Stellungnahme zuzuleiten.

Max Breitenbach
Bürgermeister

Artikel kommentieren

Facebook
YouTube
Instagram