Anfrage der Grünen Fraktion an den Magistrat:
Im aktuellen Kommunalwald-Info 2022 wird explizit auf die Schäden im Wald durch Wildverbiss hingewiesen. Auch in den Forsteinrichtungswerken wird regelmäßig der hohe Wildverbiss im Rodgauer Wald beanstandet. Im Forsteinrichtungswerk von 2015 wird vorgeschlagen, die Jagdpächter an den Kosten zum Schutz vor Rehwildverbiss zu beteiligen. Es wurde empfohlen dies in den Jagdpachtverträgen zu verankern und die Beratung des Forstamtes in Anspruch nehmen. Die im Forstamt Langen angewandten Zertifikate für nachhaltige Forstwirtschaft (PEFC und FSC) fordern ein erkennbares Handeln des Waldbesitzers, um auf eine effektive Regulation des Wildbestandes und angemessene Abschusszahlen hinzuwirken. Dies betrifft die Dauer von Jagdpachtverhältnissen, die Auswahl von Jagdpächtern sowie insbesondere auch die Ausgestaltung von Jagdpachtverträgen, z. B. die Nutzung von Bonus-/Malus-Systemen bei der Abschusserfüllung. Die FSC-Zertifizierung beinhaltet zudem die Forderung nach der Verwendung bleifreier Munition. Wir fragen dazu:
– Welche Maßnahmen aus den Empfehlungen aus dem Forsteinrichtungswerk 2015 werden umgesetzt?
– Wurde die angebotene Beratung durch das Forstamt in Anspruch genommen?
– Welche Sanktionsmöglichkeiten wurden – wie empfohlen – in die Jagdpachtverträge aufgenommen?
– Beinhalten die Jagdpachtverträge ein empfohlenes Bonus/Malus-System?
– Wird beim Verlängern von Pachtverhältnissen das Einhalten der die Schäden mindernden Vorgaben wie der Abschusserfüllung berücksichtigt?
– Wieviele Jagdpachtverhältnisse hat die Stadt Rodgau vergeben.
– Welche Kriterien spielen bei der Vergabe von Jagdpachten eine Rolle
– Wann laufen die jeweiligen Jagdpachtverträge aus?
– Gibt es Pläne, die Jagdpacht bei Ablauf der derzeitigen Verträge auszuschreiben, um ortsübliche Entgelte zu erreichen?
– Ist die Forderung nach der Verwendung bleifreier Munition Bestandteil der Jagdpachtverträge?
Anwort des Magistrats (zu finden auch auf der Webseite der Stadt unter diesem Link)
In der Anlage ist ein Musterpachtvertrag beigefügt. Die weiteren Fragen werden wie folgt beantwortet:
– Welche Maßnahmen aus den Empfehlungen aus dem Forsteinrichtungswerk 2015 werden umgesetzt?
Antwort: Es erfolgte die Anpassung der Pachtverträge hinsichtlich der Zertifizierungen durch FSC und PEFC sowie die Ausarbeitung eines einheitlichen Jagdpachtvertrages für die Eigenjagdbezirke in Rodgau zusammen mit HessenForst und der unteren Jagdbehörde. Dort ist in den §§ 6 und 10 die Abgeltung von Wildschäden im Wald / Wildschadenersatz und die Feststellung der Waldbaulichen Ziele geregelt. Weiterhin sind die Wildäsungsflächen und Wildwiesenflächen in einem ordnungsgemäßen Pflegezustand zu erhalten.
– Wurde die angebotene Beratung durch das Forstamt in Anspruch genommen?
Antwort: Die Beratung durch das Forstamt wird vor der Verlängerung / Neuvergabe von Jagdpachten in Anspruch genommen.
– Welche Saktionsmöglichkeiten wurde, wie empfohlen, in die Jagdpachtverträge aufgenommen?
Antwort: Die in den §§ 6 und 10 aufgeführten Regelungen.
– Beinhalten die Jagdpachtverträge ein empfohlenes Bonus-/Malus-System?
Antwort: In § 4 Abs. 2 besteht die Möglichkeit, den Pachtzins um bis zu 12 % zu reduzieren, wenn die waldbaulichen Ziele durch einen geringeren Wildverbiss erreicht werden. Ebenso kann gegenüber dem Pachtenden ein Wildschaden gelten gemacht werden, wenn der Verbiss > 20 % liegt.
– Wird beim Verlängern von Pachtverhältnissen das Einhalten der die Schäden mindernden Vorgaben wie der Abschusserfüllung berücksichtigt:
Antwort: Ja, denn die Erfüllung der vertraglichen Inhalte spielt generell eine Rolle und spiegelt auch die Zuverlässigkeit der Jagdpachtenden wieder.
– Wie viele Jagdpachtverhältnisse hat die Stadt Rodgau vergeben?
Antwort: Drei Eigenjagdbezirke, Nieder-Roden, Dudenhofen und Hainhausen.
– Welche Kriterien spielen bei der Vergabe von Jagdpachten eine Rolle?
Antwort: Neben den allgemeinen Voraussetzungen wie z. B. einen gültigen Jagdschein spielt auch die Zuverlässigkeit, die Erfahrung, das Erfüllen der Pachtvertragsinhalten, das Engagement in anderen / eigenen Jagdrevieren eine Rolle. Weiterhin muss für die Jagdreviere auch erst einmal ein Bewerber gefunden werden, was sich immer schwieriger gestaltet. Durch den Bevölkerungszuwachs und die fortschreibende Bebauung steigt auch die Zahlt der Erholungssuchenden in der Wald- und Feldgemarkung, was die Jagdausübung deutlich erschwert und die Jagdgebiete unattraktiver werden lässt.
– Wann laufen die jeweiligen Jagdpachtverträge aus?
Antwort: Die Eigenjagdbezirke haben folgende Laufzeit: Nieder-Roden bis Mai 2024, Hainhausen und Dudenhofen bis März 2024.
– Gibt es Pläne, die Jagdpacht bei Ablauf der derzeitigen Verträge auszuschreiben, um ortsübliche Entgelte zu erreichen?
Antwort: Nein, derzeit nicht.
– Ist die Forderung nach der Verwendung bleifreier Munition Bestandteil der Jagdpachtverträge?
Antwort: Ja, da dies auch Bestandteil der Zertifizierungen des Stadtwaldes durch FSC und PEFC ist.
Max Breitenbach
Bürgermeister
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