Entsiegelungsmaßnahmen im Bereich der Flatterulme

Im Bericht über den Haushaltsvollzug zum 30. Juni 2006 (DS 60/2006) werden als Erläuterung zur Haushaltsstelle 2.58200.961 „evtl. Entsiegelungsmaßnahmen im Bereich der Flatterulme“ am Bahnhof in Dudenhofen angeführt.

 

Dazu haben Bündnis 90 / Die Grünen folgende Fragen an den Magistrat gestellt und nachfolgende Antworten dazu erhalten.


FRAGEN:

1)    Wann und in welcher Form werden diese Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt werden?

Antwort:  Wenn die Bauzustimmung der Bahn als Grundstückseigentümer und der
Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Offenbach zur
Befreiung von der Verordnung zum Schutze der Naturdenkmäler im Kreis
Offenbach vorliegen, kann mit der Maßnahme begonnen werden.
Entsiegelt werden sollen die Flächen zwischen dem bestehenden
Bahnsteigzugang und der Flatterulme sowie im Bereich des Bürgersteiges
zwischen dem südlich ankommenden Bahnpfädchen und dem Bahnsteigzugang.
Abzuwarten ist, ob der Befreiungsbescheid der Unteren
Naturschutzbehörde des Kreises Offenbach noch diesbezüglich Auflagen
enthält.


2)    Wie hoch wird der Mittelbedarf sein?

Antwort: Die Umgestaltung im Bereich der Flatterulme ist in der Gesamtmaßnahme
der Umgestaltung Bahnhofsvorplatz enthalten und nicht differenziert nur
für diesen Teil herausgerechnet.


3)    Sind zu deren Vorbereitung Gespräche mit evtl. betroffenen Grundbesitzern (Bahn, Anlieger) geführt worden. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Antwort: Die Umgestaltungsplanung des Bahnhofsvorplatzes Dudenhofen bezieht sich nur auf Flächen, die im Eigentum der Stadt Rodgau sind oder der Bahn. Die Bahn wurde mehrfach schriftlich um Stellungnahme und Bauzustimmung gebeten. Bis jetzt liegt keine Antwort vor.


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