Ab dem Jahr 2020 dürfen die Länder keine neuen Schulden machen, das ist bereits jetzt im Grundgesetz festgeschrieben. Im Hessischen Landtag wurde die letzten Monate diskutiert, wie dieses Ziel in Hessen erreicht werden kann. Mit der geplanten Verfassungsänderung sollen für Hessen die Rahmenbedingungen genauer definiert werden.
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