Infos zu den neuen Abfall-Regelungen

Auch wenn der Unmut der Bürger über die Desinformation aus dem Rathaus groß ist, so bleibt doch die Änderung der Abfallsatzung für Rodgau unumgänglich. Bedauerlich ist, dass die notwendige Bürgerinformation durch die zuständige Dezernentin Hildegard Ripper nicht rechtzeitig in die Wege geleitet wurde und auch jetzt sehr unzulänglich ist. Zwei Informationsveranstaltungen auf dem Recyclinghof im Abstand von Wochen sind zu wenig.

Deshalb bieten Bündnis 90 / Die Grünen hier eine kurzen und knappen Überblick über die wichtigsten Fakten:

  • Die Biotonne
    Sie ist kostenfrei und ist für Privathaushalte als 120-Liter oder 240-Liter-Gefäß erhältlich.Die Leerung der Biotonne erfolgt 14tägig im Wechsel zur Restmülltonne. Die genauen Abfuhrtemine werden noch bekannt gegeben. Die Biotonne kann im Rathaus per Fax (06106/693-2000) oder per eMail (steuerabteilung@rodgau.de ) bestellt werden. Das Formular zum Download gibt es auf der Website der Stadt Rodgau: Bestell-Formular
  • Die Restmüllbehälter
    Die kleinste Tonnengröße wird künftig die 60-Liter-Tonne sein – wie bereits im Februar 2008 vom Parament beschlossen. Die zuständigen Dezernentin Hildegard Ripper hatte – entgegen des Stadtverordnetenbeschlusses – als kleinste Einheit die 120-Liter-Tonne vorgesehenen und auch die von den Bürgern zu beziehende Gefäßgröße vorab festgelegt. Dies wurde auf Intervention von Bündnis90 / Die Grünen und der Kooperationspartner geändert: Jeder Haushalt kann nun die benötigte Größe für seine Restmülltonne frei wählen, muss allerdings selbst aktiv bei der Stadtverwaltung seine gewünschte Gefäßgröße ordern. Die gewünsche Tonnengröße für die Restmüsllgefäße muss bis 15. Oktober 2008 der Steuerabteilung im Rathaus gemeldet werden.
    Wer seine „Wunsch-Tonnengröße“ nicht meldet, erhält automatisch eine kalkulierte Restmüll-Tonne zugewiesen, die danach bemessen wird, dass bei 14-tägigem Leerungsrhythmus für die Betroffenen eine doppelt so große Tonne nötig sei, unabhängig davon, ob die alte Tonne evt. nur halb voll war. Wer also bisher beispielsweise ein 50-Liter-Gefäß hatte, erhält automatisch eine 120-Liter-Tonne (2×50 = 100: ein Tonnenformat, das es nicht gibt, deshalb wird eine 120-L-Tonne zugewiesen.) 
    Die Restmüllbehälter werden in 14tägigem Rhythmus geleert, sind in folgenden Größen erhältlich und können frei gewählt werden::
Neue Gefäßgröße Grund-und
Mindestgebühr
im Jahr bei 13
Leerungen
Jede weitere
Zusatzleerung
ab dem 14.
Mal im Jahr
Bisherige alte Gebühr bis
31.12.2008
60-Liter 80,26 Euro 3,81 Euro 156,00 Euro
80-Liter 106,34 Euro 5,09 Euro 207,60 Euro
120-Liter 158,20 Euro 7,64 Euro 312,00 Euro
240-Liter 313,80 Euro 15,28 Euro 624 Euro
1,1-cbm 1.428,93 Euro 70,02 Euro 2.858,4 Euro
5,-cbm 6.485,89 Euro 318,29 Euro 12.996,00 Eur

Das Bestell-Formular zum Download gibt es auf der Website der Stadt Rodgau: Bestell-Formular

Wer wiederverwertbaren Abfall trennt und dadurch die Restmüllmenge reduziert, kann also künftig durchaus bares Geld sparen. Das ist das positive Ergebnis der veränderten Abfallregelung für die Stadt Rodgau, die ab Januar 2009 in Kraft treten wird.

Weitere ausführliche  Informationen zu dem neuen Abfallsystem gibt es auch auf der Website der Stadt Rodgau unter folgendem Link: Abfallsystem Rodgau

Die Änderungen wurden aus zwei Gründen notwendig:

Erstens sind die Kosten für die Müllverbrennung, die der Rhein-Main-Abfallverbund, der Stadt Rodgau in Rechnung stellt, seit 2007 um 19 Prozent gestiegen und werden – laut städtischer Information – ab Januar 2009 um weitere 22 Prozent steigen. Die Verbrennung von Restmüll wird also künftig für die kommunale Abfallversorgung richtig teuer.

Zweitens werden die kleinen Ringgefäße zukünftig nicht mehr zum Einsatz kommen, sondern nur noch die größeren Abfalltonnen mit Rollen. Das hat den einfachen Grund, dass Müllmänner in der Vergangenheit und auch heute noch sehr häufig unter Bandscheibenschäden leiden. Dieser berufsbedingten Erkrankung kann sehr leicht durch die Einführung der Rollengefäße abgeholfen werden.

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