Effektiver Tierschutz statt unkontrollierter Vermehrung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rodgauer Stadtparlament hat einen Antrag für den Erlass einer kommunalen Katzenschutzverordnung eingebracht. Mit dieser Initiative wollen die GRÜNEN dem Problem der unkontrollierten Vermehrung freilebender Katzen entgegenwirken und das damit verbundene Tierleid verringern.
Viele Kommunen im Landkreis Offenbach wie Hainburg, Langen, Mainhausen, Seligenstadt und Rödermark haben bereits eine Katzenschutzverordnung erlassen. Obertshausen und Dreieich haben entsprechende Beschlüsse gefasst. Es wird Zeit, dass Rodgau nachzieht erklären die Rodgauer GRÜNEN.
Der Handlungsbedarf ist evident. Das Tierheim Darmstadt, das Fundkatzen oder ausgesetzte Katzen für die Stadt Rodgau aufnimmt, berichtet von drastisch steigenden Zahlen: Waren es im Jahr 2023 noch 16 Katzen, so ist die Zahl 2024 auf 24 Katzen gestiegen. Auch das Tierheim Seligenstadt berichtet von einem deutlichen Anstieg an abgegebenen Katzen. (14 Katzen – 2023 / 17 Katze – 2024 / 17 Katzen bis Mai 2025)
Das Tierheim Darmstadt und der Tierschutzverein Seligenstadt haben alle Stadtverordneten
angeschrieben und bitten eindringlich um die Einführung einer Katzenschutzverordnung. Die Landestierärztekammer Hessen (https://www.ltk-hessen.de/start/einsatz-von-pmsg/katzenschutzverordnung) und der Deutsche Tierschutzbund (https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/haustiere/katzen/gemeinden-mit-
katzenkastrationspflicht/) betonen ebenfalls seit Jahren die Notwendigkeit einer solchen
Verordnung.
Die Stadt Rodgau stellt zwar ein kleines Budget zur Verfügung, um verwilderten oder kranken Katzen zu helfen, doch das reicht bei weitem nicht aus, um das Problem nachhaltig zu lösen. Die Tierheime stoßen zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen.
Eine der wirksamsten Maßnahmen zum Schutz der Katzen ist die Kastration. Junge Kätzchen sind bereits mit etwa einem halben Jahr geschlechtsreif. Weibliche Tiere werden mehrmals im Jahr paarungsbereit. Nicht kastrierte Freigänger befruchten wild lebende Katzen, deren Nachkommen sich ebenfalls unkontrolliert vermehren. Dies geschieht unbemerkt, da sich wild lebende Katzen verstecken und – im übrigen wie die Freigänger – Nachts auf die Jagd gehen.
Eine Katzenschutzverordnung erleichtert es den Tierheimen, nicht kastrierte Fundtiere, die im Tierheim abgegeben werden ,zu kastrieren. Mit dieser einfachen Maßnahme kann die Zahl der wild lebenden Katzen nachhaltig reduziert werden. Ohne entsprechende Verordnung muss eine Wartefrist eingehalten werden, was für die Tierheime zusätzliche Kosten und Aufwand verursacht.
Tierschutz ist ein Staatsziel. Die bundesgesetzliche Regelung sieht vor, dass die Länder (§ 13b TierSchG) Katzenschutzverordnungen erlassen können, um den tierschutzrechtlichen Problemen zu begegnen. In Hessen wurde diese Aufgabe den Städten und Gemeinden übertragen. Als verantwortungsbewusste Kommune sollte Rodgau diesem Appell folgen und aktiv werden. Frau Dr. Barbara Felde, Vorsitzende des Landestierschutzverbands Hessen e.V. und Richterin am Verwaltungsgericht Gießen, betont: „Das Staatsziel Tierschutz verpflichtet auch Gemeinden und Städte. Mit einer Katzenschutzverordnung kann ein wirksamer Beitrag für ein ‚mehr‘ Tierschutz in der Heimatgemeinde geleistet werden.“
Die GRÜNEN-Fraktion sieht in der Katzenschutzverordnung einen wichtigen Baustein für einen konsequenten und nachhaltigen Tierschutz in Rodgau. Der Antrag wird in der nächsten Sitzung des Stadtparlaments beraten.
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Nachtrag: Der Antrag hatte keine Mehrheit bekommen und wurde in der Stadtverordnetensitzung am 26.5.2025 mit den Stimmen von CDU/SPD/FW/ FDP und AfD abgelehnt.
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