Für alle Rodgauer Feuerwehren müssen neue Funkgeräte angeschafft werden. Die neuen digitalen Geräte sollen die veraltete, mit Sicherheitsrisiken
behaftete, analoge Funktechnik im Interesse effektiver Sicherheitsgewährleistung ablösen. Die Teilnahme an der Landesbeschaffungsaktion ist nicht unumstritten, denn der Kauf der so genannten Endgeräte ist nicht nur für die Kommunen mit hohen Kosten verbunden.
Die Umstellung erfolgt für die Kommunen außerdem nicht freiwillig. Der Bund und die Länder haben die Einführung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bereits seit langem geplant.
Für den Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen
Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS) eigens eine Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) eingerichtet. (Gesetzentwurf der
Bundesregierung 2006: 16/1364)
Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) soll als Auftraggeberin bei allen
Beschaffungsvorgängen im Zusammenhang mit dem Aufbau und Betrieb des
Digitalfunks BOS fungieren.
Im Laufe des Verfahrens wurden von verschiedenstenen Seiten immer wieder erhebliche
haushaltsrechtliche, vergaberechtliche und verfassungsrechtliche
Bedenken insbesondere zur insgesamt unklaren
Kosten- und Aufgabenstruktur der eigens geschaffenen Bundesanstalt laut. Bundesrat und Bundesrechnungshof kritisierten insbesondere die Einrichtung einer eigenständigen Behörde ohne
ausreichende Klärung der genauen Aufgabenbeschreibung.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungname (16/1610)
die Bundesregierung aufgefordert, die finanziellen Auswirkungen und die
Folgekosten einer Bundesanstalt für den Digitalfunk transparent und im
Einzelnen nachvollziehbar darzulegen. Er kritisierte, die Verwendung
der vorgesehenen Haushaltsausgaben des Bundes in Höhe von 3 Millionen
Euro und die zugrunde gelegte Kalkulation seien unklar.
Die
Länderkammer bemängelte außerdem, dass die Regierung die mit dem
Gesetzentwurf verbundenen finanziellen Auswirkungen zulasten der Länder
nicht ausführlich genug dargestellt habe.
Nicht zuletzt haben auch die Kommunen nun für die Anschaffung der Funkgeräte einen beachtlichen finanziellen Teil zu schultern. Für die Stadt Rodgau betragen die Anschaffungskosten der Geräte voraussichtlich rund 372.000 Euro.
In der 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 1. Dezember 2008 wurde die entsprechende Drucksache (DS265A/2008 – Teilnahme an der Landesbeschaffungsaktion für digitale Endgeräte des BOS-Funknetzes in Hessen) zunächst an den Haupt- und Finanzausschuß zurückverwiesen, da einige relevante Fragen in der voran gegangenen Ausschußrunde nicht beantwortet worden waren.
In einer Sondersitzung des Präsidiums haben die Fraktionen den Magistrat beauftragt, entsprechende Schritte zur Teilnahme an der Landesbeschaffungsaktion in die Wege zu leiten. (kw)
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