Die Stadt Rodgau vergibt im jährlichen Wechel einen Kulturpreis und einen Kulturförderpreis für „bereits erbrachte, herausragende kulturelle Leistungen„.
Hier können von jedem geeignete Personen oder Gruppen vorgeschlagen werden. Eine Kulturpreisjury wählt aus allen Vorschlägen den/die jeweilige Preisträger:in aus.
Die Vorschlagsfrist wurde bis 31. Oktober verlängert, wer also einen geeigneten Vorschlag hat ist herzlich eingeladen, selbigen zu senden an:
Agentur für Kultur, Sport und Ehrenamt, Steffen Reichenbach, Hintergasse 15, 63110 Rodgau oder Email kultur@rodgau.de
Pressetext der Stadt Rodgau:
Es ergeht nochmals der Aufruf an
alle Bürger der Stadt, an alle städtischen Gremien, Vereine und Kulturinitiativen,
Vorschläge für den Kulturpreis bis spätestens zum 31. Oktober 2021 an den Magistrat der Stadt – Agentur für Kultur, Sport und Ehrenamt, Steffen Reichenbach, Hintergasse 15, 63110 Rodgau oder Email kultur@rodgau.de – zu richten.
Der Kulturpreis wird für eine bereits erbrachte, herausragende kulturelle Leistung vergeben. Er strebt die Anerkennung und Förderung von Personen und Gruppen an, die sich in besonderem Maße um das künstlerisch-kulturelle Leben in der Stadt Rodgau verdient gemacht haben. Preisträger oder Leistung sollen eine über Rodgau hinaus gehende Bedeutung aufweisen und zum kulturellen Ansehen der Stadt Rodgau beitragen. Es werden nicht nur ehrenamtliche Leistungen gewürdigt sondern es ist auch der Personenkreis angesprochen, der durch kulturelle Leistungen seinen Lebensunterhalt ganz oder teilweise verdient, z.B. Maler, Schriftsteller, Schauspieler, Fotografen, Musiker oder bildende Künstler. Der Preis kann sowohl für Gesamtleistungen als auch für herausragende Ereignisse (z.B. Happenings, Festzüge, Theater-, Ballett- oder Konzertaufführungen) vergeben werden.
Der Preis wurde für Personen und Gruppen mit Wohnsitz in Rodgau geschaffen, Auswärtige sind aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die kulturelle Leistung sollte aber in oder für Rodgau erbracht worden sein.
Über die Vergabe des Kulturpreises entscheidet eine Jury.
Der Preis ist teilbar und wird im jährlichen Wechsel mit dem Kulturförderpreis vergeben. Dotiert sind beide Preise mit einem Geldbetrag in Höhe von 2.500,00 Euro.
Die Vorschläge sind mit einer schriftlichen Darstellung zur vorgeschlagenen Person/Gruppe, der zu würdigenden Leistung und der Wirkung auf das Kulturleben der Stadt Rodgau ausführlich zu begründen und gegebenenfalls mit Begleitmaterial zu versehen. Der Vorschlag muss Adresse oder Erreichbarkeitsdaten des Vorgeschlagenen sowie des Vorschlagenden enthalten. Hilfreich sind zudem ergänzende Informationen wie Lebenslauf, vereinsgeschichtliche Darstellung, Dokumentation über die bisherigen künstlerischen oder kulturellen Leistungen u.ä.
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