Antrag 4er Kooperation Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch „Google Street View“

 

Der Magistrat wird aufgefordert, organisatorische Schritte zu unternehmen, um den Bürgerinnen und Bürgern Rodgaus einen Widerspruch gegen die öffentliche und weltweite Zurschaustellung ihrer Häuser, Wohnungen und Gärten durch „Google Street View“ zu erleichtern.

Zu diesem Zweck sind entsprechend vorformulierte Widerspruchsexemplare an geeigneten Stellen auszulegen. Besitzer von Wohnraum sollen sich dort mit ihrer Adresse und ihrer Unterschrift eintragen können. Die Listen sind dann als Sammelwiderspruch an die Firma Google weiterzuleiten.

Über die Widerspruchsmöglichkeit ist die Bevölkerung durch die Presse ausreichend zu informieren.

Die Firma Google will über ihren Dienst „Google Street View“ detaillierte Bilder von Häusern und ganzen Straßenzügen ins Internet stellen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Nicht nur Immobilien werden so detailliert abgebildet, sondern auch Menschen und Fahrzeuge. Die aufgenommenen Bilder werden schließlich per Internetdienst weltweit zugänglich gemacht.

Gegen diese öffentliche Zurschaustellung gibt es zahllose Bedenken. So sind bereits viele Fälle bekannt, in denen Personen bei kompromittierenden Tätigkeiten festgehalten wurden. Eine automatische Anonymisierung, die Gesichter und Autokennzeichen verfremden soll, funktioniert laut Medienberichten nicht immer zuverlässig. Die nachträgliche Entfernung bloßstellender Bilder ist nahezu unmöglich, da sie häufig bereits auf anderen Webseiten vervielfältig wurden, bevor „Google Street View“ sie löschen kann.

Auch der Sicherheitsaspekt wird immer wieder angeführt. Potenzielle Einbrecher könnten ungehindert im Internet nach besonders lohnenden Objekten Ausschau halten. Von ihrem Computer aus wäre es ihnen möglich, große Teile Deutschlands gezielt zu durchsuchen.

Die Kooperation ist der Meinung, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben muss, über die Verwendung seiner persönlichen Daten zu entscheiden. Das gilt auch für Dienste wie „Google Street View“. Deswegen muss den Bürgerinnen und Bürgern eine möglichst unbürokratische Möglichkeit eröffnet werden, Einspruch gegen die Abbildung ihres Privatbesitzes einzulegen. Diese Einsprüche haben eine gute Aussicht auf Erfolg. Nach Informationen aus dem Verbraucherschutzministerium hat Google eingewilligt, Einsprüche von Betroffenen anzunehmen und die entsprechenden Aufnahmen zu löschen.

 

 

 

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