Beantwortete Anfrage zum Ausbau Rodauweg Finkenseebrücke-Jügesheim-Nord

ANFRAGE AN DEN MAGISTRAT (13.06.2024):

Der Antrag zum Ausbau Rodauweg Finkenseebrücke, Jügesheim-Nord (DS 1092/22) wurde am 17.10.22 in der STVV einstimmig beschlossen.
Der Weg, östlich der Rodau in Jügesheim, soll von der Brücke am Finkensee bis zur Weiskircher Straße (Hausnummer 132) mit wassergebundener Oberfläche für Fuß- und Radverkehr ausgebaut werden.
Von der Egerstraße bis zur Brücke am Finkensee ist der Weg östlich bereits hergestellt.

Wir fragen daher:

Wann wird die Verlängerung des Wegs nach Norden und damit der Lückenschluss zur nördlichen Weiskircher Straße erfolgen?

Aufgrund der gegebenen prekären Verkehrssituation in der nördlichen Weiskircher Straße ist die Umsetzung der DS 1092/22 zur Erhöhung der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrenden dringlich geboten.

ANTWORT DES MAGISTRATS:

Auf Grundlage des Beschlusses (DS-1092/2022 – Antrag der Kooperation: Ausbau Rodauweg Finkenseebrücke – Jügesheim-Nord) fanden in den letzten Monaten zwischen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und den Stadtwerken mehrere Vor-Ort-Termin statt. Dabei wurden neben der genannten Strecke auch weitere Teile des Rodauwegs bzw. des Radwegenetzes abgelaufen und einer notwendigen naturschutzrechtlichen Überprüfung unterzogen.

Folgende Anmerkungen wurden bisher durch die Untere Naturschutzbehörde an die Stadtwerke übermittelt:

  • Zum Ausbau bzw. zur Befestigung dieser Wege muss eine plausible Begründung vorliegen. Alternative Möglichkeiten müssen nachweislich geprüft worden sein.
  • Feldwege im Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet bedürfen einer Genehmigung der Oberen Naturschutzbehörde.
  • Bereits vorhandene Schotterwege müssen gem. Anlage 2, Ziff. 4.2.2, der Kompensationsverordnung des Landes Hessen nach drei Jahren wieder eine Grasnarbe in der Mitte aufweisen.
  • Ökologischer Ausgleich der Maßnahmen: Vermessung erfolgt vor und nach dem Ausbau. ÖKO Punkte werden entsprechend verrechnet.
  • Gewässerrandstreifen entlang der Rodau: Mindestabstand einhalten (Überflutungsgefahr).

Sobald die letzten Begehungen bis voraussichtlich Ende August stattgefunden haben, werden die einzelnen Punkte gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde abgearbeitet.

Max Breitenbach
Bürgermeister

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