Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Resolution:
Das Nachtflugverbot von 23:00 bis 5:00 Uhr ist einzuhalten. Bereits im Mediationsverfahren wurde der direkte Zusammenhang zwischen einem weiteren Ausbau und dem Schutz der Bevölkerung durch ein Nachtflugverbot deutlich gemacht. Die Ergebnisse dieses Verfahrens gilt es zu respektieren. Die Hessische Landesregierung wird deswegen aufgefordert die Revision gegen ein Nachtflugverbot vor dem Bundesverwaltungsgericht zu stoppen. Ein Testbetrieb für neue Anflugverfahren in der sogenannten Mediationsnacht ist zu unterlassen. Ausdrücklich wird die Zusammenarbeit und Solidarität der betroffenen Kommunen in der Frage des Nachtflugverbots begrüßt.
Eine Erhöhung des Status Quo 2010 der Fluglärmimmissionen in Rodgau wird nicht akzeptiert. Ziel ist die Erhaltung des Status Quo 2005.
Das Expertengremium Aktiver Schallschutz wird aufgefordert, die im Maßnahmenpaket „Aktiver Schallschutz” vorgeschlagenen Maßnahmen
Erhöhung des Anteils von Betriebszeiten im Westbetrieb
Einführung eines neuen Anflugverfahrens (Segmentes RNAV (GPS) Approach)
und
DROps (Dedicated Runway Operations)
so zu konzipieren, dass es zu keiner Erhöhung der derzeitigen Fluglärmimmissionen in den Wohngebieten von Rodgau kommt. Ihre Wirkungen in der Praxis sind in einem öffentlichen und transparenten Verfahren unter Beteiligung aller betroffenen Kommunen, auch der Stadt Rodgau, zu untersuchen.
Der Magistrat wird beauftragt, den Inhalt dieser Resolution allen relevanten Beteiligten zur Kenntnis zu bringen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und erforderlichenfalls alle zu Gebote stehenden Rechtsmittel einzusetzen, um die hier formulierten Vorgaben zu erreichen.
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