Fragen:
1) Welche Flächen welcher Größe aus städtischem Besitz sind zu landwirtschaftlicher Nutzung verpachtet und wie lange laufen die jeweiligen Pachtverträge ?
2) Enthalten die Pachtverträge Vereinbarungen zur Art der Nutzung, z.B. ökologische Vorgaben ? Wenn ja, welche ?
Antwort:
1) Die im Eigentum der Stadt stehenden landwirtschaftlichen Grundstücke im Außenbereich sind in der Regel an ortsansässige Landwirte verpachtet. Die Laufzeit der Verträge ist nicht befristet. Ackerland und Grünlandflächen sind an 36 verschiedene Vertragspartner verpachtet. Es handelt sich um 162 Flurstücke in der Größenordnung zwischen 254 m² und 34.397m². Die verpachtete rechnerische Gesamtfläche beträgt 651.695m².
2) Die abgeschlossenen Verträge sind Landpachtverträge nach § 585 ff BGB. Festgeschrieben ist die Art der Nutzung (z.B. darf dann bei verpachtetem Grünland nicht zu Ackerland umgenutzt werden) – die Höhe des zu zahlenden Pachtzinses richtet sich auch nach der vereinbarten Nutzung. Die Verträge enthalten keine besonderen okölogischen Vorgaben für die Bewirtschaftung. Dies trifft natürlich nicht für Pflegevereinbarungen z.B. im Rahmen von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu. Hier werden die Auflagen / Pflegepläne der Unteren Naturschutzbehörde in die Vereinbarung übernommen.
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