Verbesserung der Qualität oberirdischer Gewässer und des Grundwassers

Die europäische Wasserrichtlinie (WRRL) setzt bis 2015 das Ziel, für oberirdische Gewässer und Grundwasservorräte einen qualitativ hochwertigen Zustand zu erreichen

FRAGEN:

1)      Durch welche Maßnahmen könnte die Stadt Rodgau beitragen, sich diesem Ziel anzunähern?

2)      Welcher Finanzbedarf wäre für die Umsetzung schätzungsweise erforderlich?

3)      Welche Zuschussmöglichkeiten wären dabei unter welchen Voraussetzungen gegeben?

4)      Welche Maßnahmen sind bereits konkret angedacht oder geplant?

5)      Welche Maßnahmen zur Reduzierung des Eintrags von Arzneimittelrückständen in die Rodau sind bereits umgesetzt worden bzw. künftig vorgesehen?

6)      Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung von Fließgewässern und Grundwasser durch Pflanzenschutzmittel sind bereits umgesetzt worden bzw. künftig vorgesehen?

 

1) zu 1 und 2)

Die Verbesserung der Qualität der oberirdischen Gewässer bezieht sich in Rodgau hauptsächlich auf die Rodau. Hierzu liegt ein Maßnahmenplan des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bezogen auf die Struktur und Durchgängigkeit der Rodau für die Stadt Rodgau vor. Nicht alle dort benannten Maßnahmen sind durchführbar.

Zu benennen sind folgende noch offene Strukturmaßnahmen an Rodau und Lache:(Bereitstellung der Flächen und Entwicklung naturnaher Strukturen) auf ca. 2,6 km Länge zwischen Ober-Roden und Nieder-Roden

Rodau

– Maßnahme 53286 und 53222

Für die Durchführung dieser Maßnahme werden die Kosten in Höhe von 575.000 Euro angenommen. Diese Kosten müssten gemeinsam mit der Kommune Rödermark getragen werden.

  Maßnahme 67324

Der Teilbereich zwischen Kleingartengelände Breitwiese und der Einmündung Lache in Nieder-Roden wurde schon angedacht aber aufgrund vorliegender illegaler Bauten zurückgestellt. Der Kreis Offenbach wurde um Beseitigung der Bauten gebeten. Informationen zum Stand der Dinge werden abgefragt. Die Kosten für diesen Teilbereich werden auf ca. 100.000 Euro geschätzt.

Weiterführend in nördlicher Richtung wurde die naturnahe Gestaltung der Rodau verworfen, weil ein Sammler (Kanal) parallel zur Rodau die Ausbreitung der Rodau begrenzt und somit verhindert.

 – Maßnahme 53218

und 53214 (Bereitstellung der Flächen und Entwicklung naturnaher Strukturen) auf ca. 0,7 km Länge mit geschätzten Kosten von ca. 175.000 € in Jügesheim zwischen der K174 und dem Bruchgraben bleiben ebenfalls aufgrund des parallel verlaufenden Sammlers unberücksichtigt. und 53226 (Bereitstellung der Flächen und Entwicklung naturnaher Strukturen) auf ca. 1,2 km Länge zwischen Nieder-Roden und Dudenhofen im Bereich der Breitwiesen, der L3116 bis zum Sportplatzgelände in Dudenhofen. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme werden in der Maßnahmenliste mit 205.000 Euro beziffert.

Lache

– Für die Maßnahme 64844

 – Für die Maßnahme 64856 und 64852

 

(Bereitstellung der Flächen und Entwicklung naturnaher Strukturen), die auf ca. 4,5 km Länge mit geschätzten Kosten von ca. 425.000 € zwischen B45 bis Rödermark umgesetzt werden soll, ist uns ebenfalls das Planungsziel nicht bekannt. Auch hierzu wird die Fachbehörde befragt. An der Ausführung wären sowohl Rodgau als auch Rödermark beteiligt.

zu 3)

Drei Finanzierungsmöglichkeiten, die im Folgenden benannt werden, sind bekannt:

Die Kosten sind komplett von der Stadt Rodgau zu tragen.

– Förderprogramm zur naturnahen Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz gemäß Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz (Pojektförderung zur Anteilsfinanzierung)

Die Stadt Rodgau hätte nur anteilige Kosten zu übernehmen. Die Höhe der Förderung ist von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Leistungsausgleich abhängig und beträgt in der Regel 65 bis 85% der zuwendungsfähigen Kosten. Laut Aussage der Fachbehörde sind zur Zeit noch ausreichend Mittel für Maßnahmen der Struktur- und Gewässergüteverbesserung an Fließgewässern vorhanden. Auch für das nächste Jahr wird mit der Einstellung von Haushaltsmitteln gerechnet.

 

 

zu 4)

Konkret in Planung genommen ist derzeit ein Bauabschnitt in Hainhausen. Hierbei handelt es sich um die Flurstücke 119 und 120-1, Flur 03 in Hainhausen. Diese Flurstücke grenzen an den Renaturierungsabschnitt I (Hainhausen/Jügesheim) an und wurden im Jahr 2009 erworben. Die Erstellung eines Mäanders und einer Flutmulde sind als Kompensationsmaßnahme für den Bau des Feuerwehrstützpunktes Jügesheim und Hainhausen gefordert. Die Planung wird zur Zeit erstellt und anschließend vorgestellt.

Die oben genannten Maßnahmen 53286, 53222, Maßnahme 64844, 64848 und Maßnahme 64856, 64852 werden geprüft. (Ein Übersichtsplan der Maßnahmen Gewässerstruktur der Rodau und angrenzender Gewässer wird der Beantwortung beigefügt).

 

zu 5 und 6)

Leider konnten diese Fragen mit der Fachbehörde noch nicht ausreichend geklärt werden. Aus diesem Grunde wird die Beantwortung nachgereicht.

 

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