Idee und Ziele

Seit bestehen des Ökofonds wurden insgesamt über 15.000,- € für ökologische und soziale Projekte oder Aktionen ausgezahlt.

Ziel ist es, Projekte der Alternativ- und Basisbewegung wie. z.B. Ökologie-, Frauen- und Friedensarbeitsprojekte zu unterstützen und finanziell zu fördern. Finanziert wird der Öko-Fonds durch regelmäßige Spenden der GRÜNEN Abgeordneten in den Rodgauer Stadt- und Ortsteilparlamenten.

Der Öko-Fonds steht vorrangig für Projekte im Bereich Rodgaus zur Verfügung. Förderungswürdig sind Projekte aus dem erweiterten Ökologiebereich, also auch Projekte der Frauen-, Bürgerrechts-, Anti-Atom- und Friedensinitiativen sowie alternative Informationseinrichtungen und Veröffentlichungen zu diesen Themen.

Die geförderten Projekte sollten in Gruppen eingebunden sein. Auch Projekte einzelner Personen können gefördert werden. 

Über die Förderungswürdigkeit und die jeweilige Höhe des Zuschusses entscheidet das Kuratorium oder der Ortsverband. Das Kuratorium entscheidet in der Regel über kleinere und/oder zeitlich dringende Projekte, darf aber innerhalb eines Kalenderjahres nicht über mehr als 50 % der in diesem Kalenderjahr zu erwartenden finanziellen Mittel autonom verfügen.

Anträge auf Unterstützung können an jedes Mitglied des Kuratoriums gerichtet werden.

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Seit bestehen des Ökofonds wurden insgesamt über 15.000,- € für ökologische und soziale Projekte oder Aktionen ausgezahlt.

Ziel ist es, Projekte der Alternativ- und Basisbewegung wie. z.B. Ökologie-, Frauen- und Friedensarbeitsprojekte zu unterstützen und finanziell zu fördern. Finanziert wird der Öko-Fonds durch regelmäßige Spenden der GRÜNEN Abgeordneten in den Rodgauer Stadt- und Ortsteilparlamenten.

Der Öko-Fonds steht vorrangig für Projekte im Bereich Rodgaus zur Verfügung. Förderungswürdig sind Projekte aus dem erweiterten Ökologiebereich, also auch Projekte der Frauen-, Bürgerrechts-, Anti-Atom- und Friedensinitiativen sowie alternative Informationseinrichtungen und Veröffentlichungen zu diesen Themen.

Die geförderten Projekte sollten in Gruppen eingebunden sein. Auch Projekte einzelner Personen können gefördert werden. 

Über die Förderungswürdigkeit und die jeweilige Höhe des Zuschusses entscheidet das Kuratorium oder der Ortsverband. Das Kuratorium entscheidet in der Regel über kleinere und/oder zeitlich dringende Projekte, darf aber innerhalb eines Kalenderjahres nicht über mehr als 50 % der in diesem Kalenderjahr zu erwartenden finanziellen Mittel autonom verfügen.

Anträge auf Unterstützung können an jedes Mitglied des Kuratoriums gerichtet werden.

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