Der Parteirat ist das oberste beschlussfassende Organ der
Landespartei zwischen den Landesmitgliederversammlungen. Er berät den
Landesvorstand, beschließt über Anträge, die von der
Landesmitgliederversammlung an ihn überwiesen werden und koordiniert
die Planungen der Kreisverbände. Die Parteiratssitzungen sind
mitgliederöffentlich. Jedes Mitglied hat Antrags- und Rederecht. Alle
Mandats- und FunktionsträgerInnen der Landespartei sind ihm
berichtspflichtig.
Die Beschlüsse unserer Parteiratssitzungen ab Juli 2004 finden Sie hier.
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