Mit Datum 24.11. wurde nun endlich im Magistrat der Erlass einer Katzenschutzverordnung beschlossen.
Schon 2022 wurde auf Basis eines CDU/ZmB Antrages beschlossen 2500,-€ für solche Tierschutzmaßnahmen im Haushalt bereit zu stellen.
Im Mai 2025 folgte dann auf Initiative der Grünen ein erneuter Antrag in Rodgau eine Katzenschutzverordnung zu erstellen. Diesem Antrag schlossen sich die Fraktionen von ZmB und MUT an. Doch leider sah die Parlamentsmehrheit im Frühjahr noch keine Notwendigkeit dafür. Noch im Mai diesen Jahres wurde die Erstellung einer Katzenschutzordnung von CDU, SPD und Freie Wähler abgelehnt.
Umso wichtiger, dass auf die Zunahme der verwilderten Katzen nun verwaltungsseitig reagiert wurde und ab 7. Dezember auch in Rodgau eine Katzenschutzverordnung in Kraft tritt.
Mit dieser Verordnung ist es nun unbürokratisch möglich verwilderte Hauskatzen in Obhut eines Tierheimes zu geben und durch Operation unfruchtbar zu machen. Damit wird eine unkontrollierte Vermehrung und Verelendung von Katzen in verlassenen Häusern, Gewerbegebieten, Brachgrundstücken etc. deutlich reduziert und der Arbeit der Tierschutzvereine spürbar erleichtert.

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