ANFRAGE AN DEN MAGISTRAT (14.01.2025):
Wie im Klimaschutzkonzept (2019) beschlossen, ist es das Ziel der Stadt Rodgau die Einrichtung des Laufbusses an allen Grundschulen und Kindertagesstätten bis 2022 umzusetzen.
Wir fragen dazu:
- Welche konkreten Maßnahmen hat der Magistrat unternommen um Laufbusse zu initiieren?
- Wie viele Schulen und wie viele Kindertagesstätten beteiligen sich inzwischen an diesem Projekt?
- Welche Schulen und welche Kindergartenstätten konnten noch nicht für das Projekt gewonnen werden und warum nicht?
ANTWORT DES MAGISTRATS:
Antwort:
Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen hat der Magistrat unternommen um Laufbusse zu initiieren?
Der Schulweg und damit auch die Durchführung eines eventuellen Laufbusses liegen grundsätzlich in der Verantwortung der Eltern. In diesem Zusammenhang hat der Fachdienst 6, Fachbereich Kommunales Bildungsmanagement am 17.08.2021 eine schriftliche Mitteilung an alle Rodgauer Grundschulen sowie die zugehörigen Schulbeiräte versandt. Ziel dieser Mitteilung war die Vorstellung des Konzepts des Laufbusses und die Ermittlung der Bereitschaft zur Unterstützung bei der Umsetzung. Eine Rückmeldung oder der Wunsch nach Unterstützung durch die Stadt erfolgte nicht. Auch auf eine erneute Nachfrage erfolgte keine Reaktion. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Corona-Pandemie in den Umsetzungszeitraum fiel und das Ziel in dieser Phase eher die Vermeidung als die Förderung von Zusammenkünften war.
Frage 2: Wie viele Schulen und wie viele Kindertagesstätten beteiligen sich inzwischen an diesem Projekt?
Derzeit nehmen nach unserem Kenntnisstand zwei Rodgauer Grundschulen teil. Dabei handelt es sich um die Freiherr-vom-Stein-Schule und die Wilhelm-Busch-Schule.
Frage 3: Welche Schulen und welche Kindertagesstätten konnten noch nicht für das Projekt gewonnen werden und warum nicht?
Die restlichen Grundschulen bzw. Schulbeiräte haben sich auf das Angebot zur Unterstützung bei der Umsetzung nicht gemeldet.
Bei der Umsetzung in den Kindertagesstätten besteht grundsätzlich die Problematik, dass es im Vergleich zur Schule keine einheitlichen Betreuungszeiten gibt. Stattdessen obliegt es den Familien, ihren individuellen Bedarf bei der Buchung von Betreuungszeiten zu decken. Der Individuelle Bedürfnisse können sich beispielsweise aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen und flexibler Arbeitszeiten der Eltern täglich verändern und zu unregelmäßigen Teilnahmen an einem möglichen Laufbus führen. Dies steht jedoch im Widerspruch zum Konzept des Laufbusses, welches auf Kontinuität aufbaut.
Zudem ist die Altersstruktur der Kinder in Kindertageseinrichtungen (1 bis 6 Jahre) zu berücksichtigen. Eltern haben bei dieser niedrigeren Altersstruktur ein höheres Sicherheitsbedürfnis, wenn sie ihre Kinder in die Kindertageseinrichtung bringen. Dies kann die Entscheidung, ein Kind einer nicht greifbaren Gruppe mit einer eher fremden Person anzuvertrauen, erschweren.
Janika Martin
Erste Stadträtin

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